Das mit den AGB ist so eine Sache. Klar kann man da alles reinschreiben - inkl. Dingen, die das man ganze Spiele unspielbar machen kann. Das heisst aber noch lange (!) nicht, das die AGB rechtlich okey sind. Und Schadensersatz ist ja auch noch mal nen eigener Schuh.
Müsste - was mangels Klagen wohl eh nie passiert - am Ende nen Richter entscheiden aber meine Auffassung ist, daß auch bei digitalem Kauf der Grundsatz von Treu und Glauben gilt.
Und von diesem Grundsatz würde ich eine anzunehmende milde / faire Auslegung der AGB gedeckt sehen nach der der Käufer nicht absehen können musste, das Spiele defacto einfach ?verschwinden?.
Stellt euch halt vor ein Auto wird von einem Produktrückruf betroffen und das Autohaus stellt keinen Ersatz. Geht auch nicht selbst wenn in den AGB steht ?es kann zu Rückrufen kommen?.
Spannend wäre für mich jetzt noch ob das den ganzen digitalen Kauf rückabwickelbar (volle Kaufpreis Erstattung) macht in der Konsequenz oder aber eine anteilige zeitweise Nutzung gegengerechnet werden darf seitens Ubisoft.
Aber ich würde meinen Hintern verwetten, wenn es eine Gruppe Kläger gäbe würde Ubi schon außergerichtlich eine Einigung suchen, bevor es ein hässliches Grundsatzurteil zu silchen Themen gibt. Andere digitale Anbieter erstatten übrigens Kaufpreise zurück wenn gekaufte digitale Titel aus Gründen aus dem Store verschwinden. Hab z.B. bei iTubes sowas erlebt. Da wurde ein Titel aus der Mediathek entfernt und wurde entsprechend nicht mehr abrufbar - Geld kam Jahre nach Kauf zurück.
Müsste - was mangels Klagen wohl eh nie passiert - am Ende nen Richter entscheiden aber meine Auffassung ist, daß auch bei digitalem Kauf der Grundsatz von Treu und Glauben gilt.
Und von diesem Grundsatz würde ich eine anzunehmende milde / faire Auslegung der AGB gedeckt sehen nach der der Käufer nicht absehen können musste, das Spiele defacto einfach ?verschwinden?.
Stellt euch halt vor ein Auto wird von einem Produktrückruf betroffen und das Autohaus stellt keinen Ersatz. Geht auch nicht selbst wenn in den AGB steht ?es kann zu Rückrufen kommen?.
Spannend wäre für mich jetzt noch ob das den ganzen digitalen Kauf rückabwickelbar (volle Kaufpreis Erstattung) macht in der Konsequenz oder aber eine anteilige zeitweise Nutzung gegengerechnet werden darf seitens Ubisoft.
Aber ich würde meinen Hintern verwetten, wenn es eine Gruppe Kläger gäbe würde Ubi schon außergerichtlich eine Einigung suchen, bevor es ein hässliches Grundsatzurteil zu silchen Themen gibt. Andere digitale Anbieter erstatten übrigens Kaufpreise zurück wenn gekaufte digitale Titel aus Gründen aus dem Store verschwinden. Hab z.B. bei iTubes sowas erlebt. Da wurde ein Titel aus der Mediathek entfernt und wurde entsprechend nicht mehr abrufbar - Geld kam Jahre nach Kauf zurück.