Die
Oculus Quest 2 dürfte in absehbarer Zeit nicht offiziell auf dem deutschen Markt erscheinen - und auch keine anderen VR-Headsets oder VR-Hardware von Facebook. Wie
Mixed.de berichtet, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) die Entscheidung in der Sache Facebook gegen das Bundeskartellamt (BKartA) nun in die Hände des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gelegt (
siehe offizielle Pressemitteilung).
Da sich Entscheidungen des EuGH in der Regel über Monate oder Jahre hinzögern, dürfte nicht vor 2023 mit einem Urteil zu rechnen sein. Zusätzlich könnte der Fall danach noch einmal zum Bundesgerichtshof oder dem OLG Düsseldorf wandern, so das Magazin (
zur Chronik des Verfahrens).
Da Facebook bereits
an den Nachfolgern Oculus Quest 3 und 4 arbeitet, wird die anderswo dominierende Quest 2 auf dem deutschen Markt wohl nur noch als Import eine Rolle spielen. Von Händlern wie Amazon Frankreich bestellte Exemplare lassen sich hierzulande bisher problemlos mit deutschen Facebook-Accounts verknüpfen und nutzen - inklusive des Spiele-Stores und allen weiteren Funktionen. Die Verknüpfung mit dem sozialen Netzwerk ist zum Betrieb zwingend notwendig.
Anders als das BKartA sehe das OLG seiner Einschätzung nach keine begründeten Beweise für Facebooks Machtmissbrauch. Zudem stellt das Gericht in Frage, ob das BKartA überhaupt für die Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung zuständig sei - und ob Facebook tatsächlich gegen die DSGVO verstoße. Das BKartA habe mit seiner Verfügung aus dem Jahr 2019 von Facebook Inc. in den Vereinigten Staaten, Deutschland, Irland und von allen verbundenen Unternehmen einen Umsetzungsplan verlangt, da der Konzern zu umfangreich und wahllos Daten sammle, so die Erklärung. Mixed.de erläuterte die vertrackte Situation am Donnerstag folgendermaßen:
"Das OLG stellte klar, dass die Datenverarbeitung allerdings allein Facebook Irlands Angelegenheit sei. (...) Am kommenden Montag muss Facebook dem Bundeskartellamt gemäß den Fristen des Bundesgerichtshofs den Umsetzungsplan vorlegen – falls die Behörde dies weiterhin verlangt. Denn ob das BKA [sic] vollzieht oder nicht, sollen die Parteien unter sich ausmachen. Die Facebook-Sprecher kündigten bereits an, einen erneuten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu stellen, falls das BKA [sic] nicht freiwillig verzichten würde. Der ginge dann abermals nach Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied sich in der gestrigen Verhandlung zwischen dem Bundeskartellamt und Facebook also wieder mal, sich nicht zu entscheiden. Das Urteil soll nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällen."