von Marcel Kleffmann,

Fallout 3: Internationale Version ist bald nicht mehr indiziert

Fallout 3 (Rollenspiel) von Ubisoft
Fallout 3 (Rollenspiel) von Ubisoft - Bildquelle: Ubisoft
Fallout 3 (ab 5,05€ bei kaufen) erschien in Deutschland bekanntlich in einer angepassten Version mit deutlich reduzierter Gewaltdarstellung. So gab es weder explodierende Köpfe noch abtrennbare Köperteile. Die internationale Version des Rollenspiels, in der diese Effekte enthalten waren, wurde daraufhin von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert. Und diese Indizierung wird am 26. Februar 2016 rückgängig gemacht.



Quelle: Bethesda Softworks

Kommentare

johndoe1044785 schrieb am
videospiele wurden doch (noch) gar nicht in diesen status gehoben
johndoe1730081 schrieb am
Trotzdem wäre es mal interessant zu wissen, ob ein Wolfenstein oder Stick of Truth uncut auch eine Freigabe bekäme?
Schließlich handelt es sich auch um Kunst und Filme werden da auch immer brav freigegeben.
greenelve schrieb am
Noch als Zusatz: Wenn ein Spiel ein USK Logo bekommt, stellen die Prüfer im Grunde schon fest, es gibt an sich keine Gründe für eine Beschlagnahmung. Sollten sie es als zu hart für ab18 einschätzen, kommt das Spiel ohnehin zur BPjM, um auf eine mögliche Indizierung geprüft zu werden.
Dort kann auch festgestellt werden, es gibt keine Gründe für eine Indizierung es das Spiel geht zurück zur USK mit einem ab18 (dächte die Wertung kommt dann automatisch). Ein Spiel mit USK Alterseinstufung kann zudem nicht mehr indiziert werden.
Kann man zum Beispiel hier nachlesen: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/v ... ml?#sect_1
5Finger schrieb am
Ein Indizierter Titel darf in Deutschland verkauft werden. Er darf aber nicht öffentlich ausgestellt / beworben / vorgeführt und verkauft werden. Dazu benötigt man entweder einen abgetrennten Bereich für die Ü18 Fraktion, wie man ihn aus den Videotheken kennt oder man verkauft die Titel nur auf Nachfrage unter der Ladentheke.
Wenn du ein ausschließlich Volljähriges Publikum hast, könntest du aber eine Art Tupperparty für indizierte Spiele schmeißen, mit Vorführung, Demos und Verkauf und es würde den Gesetzgeber nicht kümmern.
Eine Beschlagnahmung allerdings ist eine andere Hausnummer. Diese wird durch ein Amtsgericht angeordnet und bewirkt, dass sämtliche Kopien dieses Titels sofort aus den Regalen zu entfernen sind und der Verkauf auch umgehend eingestellt werden muss. Zusätzlich können juristische Schritte gegen den Publisher eingeleitet werden, da man sich hier im Bereich des StGB bewegt [meistens §86a (Nutzung verfassungsfeindlicher Symbolik) und §131 (Gewaltverherrlichung) des StGB].
Der Besitz und Erwerb ist zwar weiterhin legal, aber du dürftest solch einen Titel, weder vorführen, noch weiterverkaufen.
Da die Beschlagnahmung nichts mit dem Jugendschutz zu tun hat, ist da auch keine vorherige Prüfung durch die BPjM erforderlich und das USK-Siegel würde auch nicht schützen.
Liesel Weppen schrieb am
Ich verstehe jetzt nicht ganz, was ihr mit Beschlagnahmung meint?
Ein indiziertes Spiel darf in DL afaik nicht verkauft werden. Ein nicht-freigegebenes Spiel darf in Deutschland aber sehr wohl verkauft werden, nur nicht öffentlich ausgestellt oder beworben werden. Das Problem ist nur meistens, dass die Publisher die Spiele ausstellen und bewerben wollen und deshalb soweit schneiden, dass Spiele ab-18 freigegeben werden. Zum Nachteil ist die ungeschnitte Fassung dann in dem Land meist nur schwer bis gar nicht erhältlich, obwohl sie verkauft werden dürfte.
Ob inidzierte Spiele beschlagnahmt werden dürfen, weiß ich allerdings jetzt auch nicht. Zum Glück wird ja nicht mehr wirklich viel indiziert.
Ich hab FO3 damals auf der PS3 gespielt. Cut natürlich. Hat jetzt den Spielspass nicht sonderlich gebremst, aber stellenweise war es schon irgendwie seltsam, wenn man Gegner verkrüppelt hat, aber nichts zu sehen bekam.
schrieb am
Fallout 3
ab 5,05€ bei