"Hintergrund für die Ergänzung der Leitkriterien ist die seit August 2018 geänderte Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde, die aktuellen rechtlichen Bewertungen Rechnung tragen soll. Demnach können o.g. Computer- und Videospiele im Einzelfall eine USK-Altersfreigabe erhalten, sofern die Kriterien zur sozialadäquaten Verwendung erfüllt sind. Zuvor wurden solche Spiele nicht zur Prüfung zugelassen. (...) Die Leitkriterien der USK sind die Grundlage für die jugendschutzrechtliche Bewertung von Computer- und Videospielen", heißt es in der Ankündigung. Die USK ist die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle. Sie vergibt in Deutschland u. a. die Alterskennzeichnungen für Computer- und Videospiele.
Das Branchen-Magazin GamesWirtschaft führt diese Einzelfallentscheidung folgendermaßen aus und gibt auch Beispiele: "Als Kriterien zieht die USK insbesondere die 'Rahmung', also den Kontext der Darstellung heran. Hafterleichternd sind unter anderem …
- ein differenziert-kritischer Umgang mit den historischen Begebenheiten (Beispiel: 'Through the Darkest of Times')
- rein fiktionale Stoffe mit dystopischen Szenarien (Beispiel: 'Wolfenstein: Youngblood')
- die Ideologie entlarvende Szenarien (mögliches Beispiel: 'Southpark')
Zu vermeiden ist in jedem Fall eine Identifikation mit den Spielfiguren, die Hakenkreuze und andere verbotene Symbole aufweisen. Daher ist die Rolle und der Spielauftrag von entscheidender Bedeutung - die USK spricht hier von einem 'Gut-Böse-Schema'. Insbesondere Kinder und jüngere Jugendliche verfügten häufig noch nicht über ein ausreichendes gesellschaftliches und politisches Wissen, um fiktionale Inhalte gegenüber historischen Ereignissen einordnen zu können. Berücksichtigt wird obendrein, ob die Verwendung von Kennzeichen gerade auf Jugendliche anziehend wirken könnte, weil Hakenkreuze und SS-Runen womöglich als vermeintlicher Tabubruch interpretiert werden könnten."
Dem Beirat der USK gehören Vertreter von Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Medienpädagogik, des Bundesjugendministeriums, der Jugendministerien der Länder, der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), der Jugendorganisationen sowie der Computerspielewirtschaft, und Vertreter der USK-Mitglieder und der Jugendschutzsachverständigen an.