Die Pilotphase der Games-Förderung begann im vergangenen Juni und es konnten lediglich Fördermittel in Höhe von bis zu 200.000 Euro beantragt werden (De-minimis-Förderung). Aufgrund der Produktionsbudgets aktueller Computer- und Videospiele war dieses Förderprogramm für größere Spiele-Projekte wenig attraktiv, zumal die Beantragung der Förderung ebenfalls nicht immer reibungslos über die Bühne ging (wir berichteten). Die Pilotphase der Games-Förderung ist mit der Notifizierung der EU-Kommission beendet. Ab dem 28. September können Anträge für größere Fördersummen (mehrere Millionen Euro) eingereicht werden.
Gefördert wird die Entwicklung von Prototypen, vollständige Produktionen, Ko-Entwicklungen sowie substanzielle Portierungen und Erweiterungen. Die zuwendungsfähigen Entwicklungskosten für Prototypen müssen mindestens 30.000 Euro und können maximal 400.000 Euro betragen. Die zuwendungsfähigen Entwicklungskosten für Produktionen müssen mindestens 100.000 Euro betragen. Die Antragsteller müssen Games-Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland sein (juristische Personen, Rechtsformen wie z.B. GmbH und UG).
Folgende Eckpunkte des Förderprogramms hat der game - Verband der deutschen Games-Branche zusammengefasst.
Wie wird gefördert?
- "Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
- Die Förderquote des Bundes ist gestaffelt von 25 bis maximal 50 Prozent.
- Bei Prototypen beträgt die maximale Förderquote 50 Prozent.
- Bei der Produktionsförderung von 100.000 Euro bis 2 Millionen Euro Entwicklungskosten beträgt die Förderquote maximal 50 Prozent.
- Zwischen 2 und 8 Millionen Euro Entwicklungskosten fällt die Förderquote degressiv von 50 Prozent auf 25 Prozent ab.
- Über 8 Millionen Euro Entwicklungskosten beträgt die Förderquote maximal 25 Prozent.
- Projekte mit mehr als 40 Millionen Euro Entwicklungskosten werden hinsichtlich ihrer Innovationsimpulse, kultureller Relevanz, volkswirtschaftlichen Effekten und verfügbaren Mitteln gesondert begutachtet. Der Förderbetrag unterhalb des Schwellenwertes bleibt davon unabhängig.
- Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich."
Die Voraussetzungen:
- "Für die Förderung müssen die Projekte den sog. "Kulturtest" bestehen.
- Die gesamte Finanzierung des Projektes muss zur Förderung als gesichert nachgewiesen werden. Über die Fördermittel des Bundes hinaus erfolgt das durch den Eigenanteil des Antragstellers (eigene Mittel, auch Publisher und grundsätzlich Crowdfunding) sowie Mittel Dritter (Mittel anderer Fördergeber).
- Das Projekt muss helfen, die Ziele der Fördermaßnahme zu erreichen: Mehr Spiele aus Deutschland, mehr Arbeitsplätze in der Games-Branche, Umsatz mit und Anteil von "Games made in Germany" in Deutschland steigt
- Außerdem muss ein Nachweis der Notwendigkeit der Förderung dargelegt werden, z.B. weil nur mittels der Förderung das Spiel neue Marktsegmente und Zielgruppen erreichen kann."
Weitere Details: Förderrichtlinie, Förderaufruf und Informationen zur Antragstellung.
