In der Mitteilung der Initiatoren heißt es: "Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Urheberrechtsgesetzes möchte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Rechte von Künstlern und anderen Urhebern stärken und ihnen insbesondere eine bessere Beteiligung an den Erlösen aus der Verwertung ihrer Werke garantieren. Verbände und IHK betonen hingegen, dass die Kreativunternehmen sehr wohl um das symbiotische Verhältnis zu ihren kreativen Auftragnehmern und Mitarbeitern wissen und dass sie kreative Leistungen deshalb auch fair vergüten.
Die vollständige "Berliner Erklärung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung" kann hier nachgelesen werden.
