von Marcel Kleffmann,

Wolfenstein 2: The New Colossus - Keine Jugendfreigabe: Alterskennzeichnung "ab 18 Jahren" bestätigt

Wolfenstein 2: The New Colossus (Shooter) von Bethesda Softworks
Wolfenstein 2: The New Colossus (Shooter) von Bethesda Softworks - Bildquelle: Bethesda Softworks
Am Freitag, den 27. Oktober 2017, erscheint Wolfenstein 2: The New Colossus (ab 10,99€ bei kaufen) in Deutschland, Österreich und der Schweiz für PC, PlayStation 4 und Xbox One. Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) hat für den Titel die Alterskennzeichnung "ab 18 Jahren" (keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG) bestätigt.

Das bedeutet, dass die hierzulande erhältliche Version hinsichtlich ihrer expliziten Darstellung der Effekte (Blut- und Gewaltdarstellung) inhaltsgleich mit der internationalen Version ist. "Um der hiesigen Gesetzgebung Rechnung zu tragen, wurden lediglich einschlägige Inhalte, die gegen §86a des deutschen Strafgesetzbuches oder vergleichbare Verbotsvorschriften verstoßen oder verstoßen können, durch (...) gleichwertige Alternativen ersetzt", heißt es weiter.  Der Shooter wird hierzulande ausschließlich mit deutscher Sprachausgabe erscheinen. Die Sprache wird sich nicht umstellen lassen. Unsere jüngste Vorschau findet ihr hier.

Letztes aktuelles Video: Spielszenen Waffenmods Action und Panzerhundtritt

Quelle: Bethesda Softworks

Kommentare

Wigggenz schrieb am
Oynox hat geschrieben: ?10.10.2017 17:06
Wigggenz hat geschrieben: ?10.10.2017 16:49
Melcor hat geschrieben: ?10.10.2017 14:00 Bethesda sollte doch bitte etwas genauer auf das StGB schauen...
"Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
Videospiele sind seit 2008 vom deutschen Kulturrat offiziell als Kunst und Kulturgut anerkannt. Somit ist die Darstellung verfassungswidriger Symbole erlaubt. Jetzt müsste nur ein Publisher die Eier haben, den Präzedenzfall zu schaffen.
Ich habe mich mit dem deutschen Kulturrat nicht wirklich tiefer auseinandergesetzt, aber dessen Anerkennung ist nicht verbindlich, soweit ich weiß.
Zumindest ein Gericht müsste sich nicht dran halten. Das könnte allenfalls als Argumentationsstütze herhalten.
Nicht falsch verstehen, auch meiner Ansicht nach sind Videospiele unter Kunst zu subsumieren und erfüllen damit nicht den 86a. Und Publisher sollten es in dieser Sache auf ein Verfahren ankommen lassen. Aber sowas wie eine "offizielle Anerkennung" und alles ist safe vom Tisch gibt es leider nicht. Dazu bräuchte es entweder schon ein Gesetz oder ein Urteil des BVerfG.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass die Ergebnisse des Kulturrates als bindend gesehen werden. Da müsste es halt wirklich mal einen Präzedensfall geben, bei dem der Publisher es einfach drauf ansetzt. Kann mir unmöglich vorstellen, wie man Videospiele NICHT unter Kunst subsumieren kann, wenn man nicht gerade dem formellen Kunstbegriff folgt, der aber bei aller Güte doch sehr veraltet ist.
Zumal auch nie einer der Kunstbegriffe alleine für die Definition und Subsumtion herangezogen wird, sondern die anderen ebenfalls. Die Beurteilung des Kulturrats wäre als Argument der Drittanerkennung auch brauchbar.
Aber Melcor...
Oynox schrieb am
Wigggenz hat geschrieben: ?10.10.2017 16:49
Melcor hat geschrieben: ?10.10.2017 14:00 Bethesda sollte doch bitte etwas genauer auf das StGB schauen...
"Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
Videospiele sind seit 2008 vom deutschen Kulturrat offiziell als Kunst und Kulturgut anerkannt. Somit ist die Darstellung verfassungswidriger Symbole erlaubt. Jetzt müsste nur ein Publisher die Eier haben, den Präzedenzfall zu schaffen.
Ich habe mich mit dem deutschen Kulturrat nicht wirklich tiefer auseinandergesetzt, aber dessen Anerkennung ist nicht verbindlich, soweit ich weiß.
Zumindest ein Gericht müsste sich nicht dran halten. Das könnte allenfalls als Argumentationsstütze herhalten.
Nicht falsch verstehen, auch meiner Ansicht nach sind Videospiele unter Kunst zu subsumieren und erfüllen damit nicht den 86a. Und Publisher sollten es in dieser Sache auf ein Verfahren ankommen lassen. Aber sowas wie eine "offizielle Anerkennung" und alles ist safe vom Tisch gibt es leider nicht. Dazu bräuchte es entweder schon ein Gesetz oder ein Urteil des BVerfG.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass die Ergebnisse des Kulturrates als bindend gesehen werden. Da müsste es halt wirklich mal einen Präzedensfall geben, bei dem der Publisher es einfach drauf ansetzt. Kann mir unmöglich vorstellen, wie man Videospiele NICHT unter Kunst subsumieren kann, wenn man nicht gerade dem formellen Kunstbegriff folgt, der aber bei aller Güte doch sehr veraltet ist.
Melcor schrieb am
Wigggenz hat geschrieben: ?10.10.2017 16:49
Ich habe mich mit dem deutschen Kulturrat nicht wirklich tiefer auseinandergesetzt, aber dessen Anerkennung ist nicht verbindlich, soweit ich weiß.
Zumindest ein Gericht müsste sich nicht dran halten. Das könnte allenfalls als Argumentationsstütze herhalten.
Nicht falsch verstehen, auch meiner Ansicht nach sind Videospiele unter Kunst zu subsumieren und erfüllen damit nicht den 86a. Und Publisher sollten es in dieser Sache auf ein Verfahren ankommen lassen. Aber sowas wie eine "offizielle Anerkennung" und alles ist safe vom Tisch gibt es leider nicht. Dazu bräuchte es entweder schon ein Gesetz oder ein Urteil des BVerfG.
Ein Gericht müsste sowieso entscheiden. Bei einer ungeschnittenen Veröfentlichung würde es ersteinmal eine Klage und Eil-Beschlagnahme geben, gegen die sich der Publisher vor Gericht wehren müsste. Und vor Gericht hätte man, eben u.A. aufgrund des Urteils des Kulturrats, gute Chancen, dass das Medium endlich auch gesetzlich als Kunst eingestuft wird.
Wieso macht das kein Publisher? Weil das den endgültigen Deutschland Release wohl um Monate verzögern würde. Und die Leute kaufen den zensierten Dreck ja sowieso.
Wigggenz schrieb am
Melcor hat geschrieben: ?10.10.2017 14:00 Bethesda sollte doch bitte etwas genauer auf das StGB schauen...
"Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
Videospiele sind seit 2008 vom deutschen Kulturrat offiziell als Kunst und Kulturgut anerkannt. Somit ist die Darstellung verfassungswidriger Symbole erlaubt. Jetzt müsste nur ein Publisher die Eier haben, den Präzedenzfall zu schaffen.
Ich habe mich mit dem deutschen Kulturrat nicht wirklich tiefer auseinandergesetzt, aber dessen Anerkennung ist nicht verbindlich, soweit ich weiß.
Zumindest ein Gericht müsste sich nicht dran halten. Das könnte allenfalls als Argumentationsstütze herhalten.
Nicht falsch verstehen, auch meiner Ansicht nach sind Videospiele unter Kunst zu subsumieren und erfüllen damit nicht den 86a. Und Publisher sollten es in dieser Sache auf ein Verfahren ankommen lassen. Aber sowas wie eine "offizielle Anerkennung" und alles ist safe vom Tisch gibt es leider nicht. Dazu bräuchte es entweder schon ein Gesetz oder ein Urteil des BVerfG.
Ernesto Heidenreich schrieb am
Melcor hat geschrieben: ?10.10.2017 14:00 Bethesda sollte doch bitte etwas genauer auf das StGB schauen...
"Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
Videospiele sind seit 2008 vom deutschen Kulturrat offiziell als Kunst und Kulturgut anerkannt. Somit ist die Darstellung verfassungswidriger Symbole erlaubt. Jetzt müsste nur ein Publisher die Eier haben, den Präzedenzfall zu schaffen.
Ein interessanter Punkt!
Würde ich gerne mal etwas genauer unter die Lupe nehmen.
schrieb am
Wolfenstein 2: The New Colossus
ab 10,99€ bei