VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG

The Settlers 7 – Paths to a Kingdom Beta-Registration

Bitte lesen Sie diese Vertraulichkeitsvereinbarung (im Folgenden “Vereinbarung” genannt) sorgfältig, bevor Sie an dem Betatest für das Spiel "The Settlers 7 – Paths to a Kingdom" (im Folgenden “Spiel” genannt), welches sich zur Zeit in der Entwicklung befindet, teilnehmen. Diese Vereinbarung bindet Sie bezüglich der folgenden Punkte bis zum 31.12.2010.

Indem Sie das Häkchen setzen in dem Kasten “Ich akzeptiere alle in dieser Vereinbarung genannten Abmachungen und Bestimmungen und nehme an dem Betatest teil”, bestätigen Sie zum Zeugnis dessen, dass sie den Wortlaut der Vereinbarung gelesen und verstanden haben und dass sie zur Einhaltung aller hierin genannten Bedingungen und Verpflichtungen der Vereinbarung verpflichtet sind.

Die Vereinbarung wird zwischen Ubisoft, deren eingetragener Firmensitz sich in der Adlerstrasse 74, 40211 Düsseldorf, Deutschland befindet (im Folgenden “Ubisoft" genannt) und Ihnen (im Folgenden „Vertragspartner“ genannt) getroffen und betrifft die Weitergabe vertraulicher Informationen und Materialien bezüglich des Spiels.

Ubisoft und der Vertragspartner werden im Folgenden zusammen als die “Parteien” bezeichnet.

Ubisoft wünscht dem Vertragspartner gewisse, vertraulich eingestufte Informationen und Ideen über das Spiel anzuvertrauen, das noch nicht veröffentlicht wurde, zum spezifischen Zweck eines Betatests der zukünftigen Medienberichterstattung in den Publikationen des Vertragspartners.

AUS DIESEM GRUND haben die Parteien, unter Berücksichtigung des Wortlautes und der Bedingungen, die nachstehend bekannt gemacht werden und anderer guter und vernünftiger Überlegungen, deren Erhalt und Hinlänglichkeit hierdurch bestätigt werden, gegenseitig Folgendes vereinbart:

1. Definition von “Vertraulichen Informationen”:
“Vertrauliche Informationen” bedeutet alle Informationen, unabhängig von ihrer Form, die UBISOFT gehören oder von UBISOFT gehalten werden, inklusive aber nicht beschränkt auf jegliche Informationen, technische Daten, Ideen, Erfindungen, Konzepte, Geschäftspläne, Verträge, Vorschläge, Dokumente, mechanische oder elektronische Zeichnungen, Logos, Figuren, Musik, Sound, Kostüme, Titel, Design, Scripts, Zeitpläne, Sprache, Kreaturen, Berichte, Analysen, Programm-Daten, Programme, Forschungen, Prototypen, Geschäftsgeheimnisse, Know How, Produktionspläne, Marketing-Pläne, Spezifikationen, Test-Prozeduren, Schemata, Schriften, Materialien, Methoden, Operationen, Prozeduren, Wissen, Finanzinformationen, Finanzerklärungen und andere Wirtschaftsdaten oder Informationen (im Folgenden “Vertrauliche Informationen" genannt), die von UBISOFT nach dem hier genannten Datum, direkt oder indirekt, schriftlich oder mündlich an den Vertragspartner oder eine Ihrer ‚Angehörigen’, Angestellten oder Leiter weitergegeben werden. Im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet „Angehörige“ alle zum Vertragspartner gehörigen Dachgesellschaften, Filialen und deren Angestellten und Leiter.

2. Entbindung von der Vertraulichkeit:
Die Verpflichtungen, die der Vertragspartner eingegangen ist, finden keine Anwendung bei Vertraulichen Informationen, deren Herausgabe von gerichtlichen oder staatlichen Stellen gewünscht oder verlangt wird. Der Vertragspartner verpflichtet sich jedoch, UBISOFT früh genug über solche Forderungen in Kenntnis zu setzen, damit UBISOFT die Möglichkeit hat, dagegen Einspruch zu erheben. In einem solchen Fall darf der Vertragspartner nur solche Vertraulichen Informationen herausgeben, die von der gerichtlichen oder staatlichen Stelle gefordert werden und wird alle möglichen Schritte in Anwendung bringen, dass alle darüber hinausgehenden Vertraulichen Informationen auch weiterhin geschützt bleiben.

3. Ende der Vereinbarung:
Unabhängig von sonstigen Absprachen oder dem erfolgreichen Abschluss einer Geschäftsbeziehung, müssen die Vertraulichen Informationen gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung vertraulich behandelt werden. Die Verbreitung und Vervielfältigung dieser Informationen ist 31.12.2010.

4. Zugang zu vertraulichen Informationen.
Die Übergabe, der Zugang und/oder der Gebrauch der Vertraulichen Informationen muss auf die Angestellten, Leiter und Stellvertreter des Vertragspartners und seiner ‚Angehörigen’ beschränkt bleiben, für welche die Vertraulichen Informationen gemäß dem Zweck der Vereinbarung von Interesse sind. Der Vertragspartner hat die Pflicht, alle ‚Angehörigen’, Angestellten, Leiter und Stellvertreter an diese Vereinbarung zu binden und über die Bestimmungen dieser Vereinbarung in Kenntnis zu setzen.

5. Verwendung vertraulicher Informationen:
Der Vertragspartner muss die Vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln und ihren vertraulichen Charakter auf dieselbe Weise schützen, als wären sie ihr Eigentum, das bedeutet, dass sie ihnen in jeder Situation ein vernünftiges Maß an Schutz gewähren müssen. Alle Vertraulichen Informationen, die von UBISOFT an den Vertragspartner weitergegeben werden, dürfen einzig und allein zum vereinbarten Zweck benutzt werden.
Wenn nicht ausdrücklich in dieser Vertraulichkeitsvereinbarung genehmigt, darf der Vertragspartner (i) keine Vertrauliche Information in Teilen oder als Ganzes in irgendeiner Weise irgendeiner Person, Firma, Unternehmen, Organisation, Korporation oder Vereinigung weitergeben oder diesen das Kopieren oder die Benutzung derselben erlauben (ii) noch darf sie keine der Vertraulichen Informationen ohne vorherige Erlaubnis von UBISOFT unbrauchbar machen, verändern, zerlegen, oder dekompilieren.

6. Eigentum:
Alle Rechte und das Eigentum an den vertraulichen Informationen, die von UBISOFT geliefert worden sind, bleiben der ausschließliche Besitz von UBISOFT. Weder die Ausführung und Auslieferung dieser Vereinbarung, noch die Lieferung irgendwelcher vertraulicher Informationen durch UBISOFT sollen so ausgelegt werden können, dass der Vertragspartner weder ausdrücklich, noch implizit oder in irgendeiner anderen Form irgendeine Genehmigung erteilt wird, die Vertraulichen Informationen weiterzuverwenden oder sonst wie zu nutzen.
Alle von UBISOFT gelieferten, kopierten oder reproduzierten Vertraulichen Informationen müssen als Vertrauliche Informationen betrachtet werden, die sich ausschließlich im Besitz von UBISOFT befinden und müssen somit in jeglicher Hinsicht wie alle Vertraulichen Informationen behandelt werden.

7. Keine weiterführenden Verpflichtungen:
Weder diese Vereinbarung noch die Weitergabe Vertraulicher Informationen bedeuten ein Versprechen oder die Absicht, in irgendeine Verbindung oder Geschäftsbeziehung zu treten oder irgend ein Produkt oder eine Dienstleistung einer der beiden Parteien oder eines Angehörigen einer der Parteien zu kaufen oder irgendeine Verpflichtung einer der Parteien oder ihrer Angehörigen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung, Produktion oder den Vertrieb irgendwelcher Produkte oder Dienstleistungen einzugehen. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung darf derart ausgelegt werden, dass sie eine der Parteien daran hindert, ihre Geschäfte weiterzuführen, auch wenn dies in Konkurrenz zu der anderen Partei geschieht.

8. Allgemeine Regelungen:

8.1 Dieses Dokument umfasst die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien mit allen Bedingungen der Vereinbarung und ersetzt alle anderen früheren oder jetzigen, mündlichen oder schriftlichen Ausführungen zu diesem Betreff.

8.2 Jede Ergänzung, die diese Vereinbarung erfordert, soll schriftlich abgefasst und persönlich oder per Einschreiben an den im ersten Paragraphen genannten Adressaten übergeben werden.

8.3 Sollte irgendeine Bestimmung dieser Vereinbarung illegal oder undurchführbar sein, bleibt sie für diese Vereinbarung unberücksichtigt, ohne die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung zu beeinträchtigen.

8.4 Diese Vereinbarung darf von keiner der beiden Parteien übertragen werden, es sei denn, die andere Partei hat dem zuvor schriftlich zugestimmt.

8.5 Es wurde vereinbart, dass keine der Parteien die andere Partei in irgend einer Weise vertreten darf und keine der Parteien das Recht hat, im Namen der anderen Partei Verbindungen einzugehen oder Verträge abzuschließen oder ihr gegenüber in irgendeiner Weise oder zu irgend einem Zweck finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Kein Punkt dieser Vereinbarung darf so ausgelegt werden, dass eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien entstanden ist.

8.6 Die Gültigkeit dieser Vereinbarung und aller ihrer Bedingungen und Verpflichtungen, als auch die Rechte und Pflichten der unterzeichnenden Parteien, sollen nach deutschem Recht behandelt, interpretiert und durchgesetzt werden. Das Gericht soll einzig und allein autorisiert sein, Recht zu sprechen und jegliche Ansprüche, Auseinandersetzungen, Aktionen oder Folgen, die durch diese Vereinbarungen oder darüber hinaus entstehen könnten, zu verhandeln. Die Parteien erkennen den obengenannten Gerichtshof und seine Vertreter als alleinig zuständig für die Rechtsprechung in dieser Angelegenheit an und akzeptieren ihn freiwillig als Verhandlungsort.

9. Sie bestätigen Ubisoft, dass Sie:
- dazu berechtigt sind, diese Vereinbarung einzugehen
- mindestens 16 (sechzehn) Jahre alt sind
- diese Vereinbarung freiwillig eingegangen sind
- dass Ubisoft Nutzerdaten entsprechend der Private Policy (einsehbar unter www.ubi.com) sammelt und benutzt.

ANHANG

Ihre Verpflichtungen bezüglich des Betatests zum Spiel:

1/ Sie testen das Spiel und nehmen Beurteilungen des Spiels vor, bezüglich der Onlineverbindung und der Spielbarkeit im Einzel- und Mehrspielermodus sowie der Ausgewogenheit der Spielstärke der einzelnen (Computer-)Mitspieler.

2/ Sie geben Ubisoft Feedback im Rahmen der Spielabfragen und der Teilnahme am geschlossenem Betatest-Forum des Spiels zu spezifischen Spiel-bezognenen Fragen.

3/ Sie außerhalb des offiziellen, geschlossenen Forums zum Betatest des Spiels keine Inhalte, Details, Meinungen oder Wertungen sowie keine Screenshots, Videos oder andere Abbildungen zum Spiel veröffentlichen.

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