Nein ist es nicht. Betrug ist ein fest umrissener Straftatbestand. Die von dir kritisierte Praxis mag eine Frechheit sein, dreist und raffgierig - das liegt im Auge des Betrachters. Aber ein Betrug ist sie nicht.Nightfire123456 hat geschrieben:[...]Das ist für mich Betrug da das Spiel beschnitten wird um Leute die das Spiel weitergeben wollen zu schaden.inwiefern ist T2 da jetzt anders als EA, AB und Ubi?
Ich kann das aus der News nicht wirklich rauslesen...
man kläre mich bitte auf
Das ist momentan bereits so. Ein Spiel ist in der EU ein Quelltext und urheberrechtlich geschützt.Die diskussion ist in der Hinsicht brisant weil es darum geht das die Publisher wollen das Spiele keine Güter mehr sind sondern als Geistiger Eigentum gerechnet werden.
Das ist wiederum Quatsch. Aber einen Weiterverkauf kann man über die Ausgestaltung der Lizenz in der Tat einschränken. Natürlich in den Grenzen des deutschen/europäischen Rechts... dazu kann man meinen Beitrag ein paar Nummern höher nochmal lesen.Das bedeutet das ein weiterverkauf gesetzlich verboten wird.
Da gebe ich dir Recht.Und die Publisher rechnen nunmal so das jeder der ein gebrauchtes spiel kauft sich in der Not halt dann ein neues kaufen würde, was meiner Meinung nach totaler Schwachsinn ist. [...]
Um es deutlich zu sagen: Ich bin mit dir weitestgehend einer Meinung. Nur in Rechtsfragen, meinem Spezialgebiet, kommst du m.E. ein wenig ins Schlingern.
Da aber das Software-Recht ziemlich weitläufig ist. Sowohl das Urheber- als auch das Algemeine und Konsumentenvertragsrecht als auch die Gesetzgebung über Produktqualität eine Rolle spielen kommt man hier extrem leicht in Probleme. Ich finde diese Thematik als studierter Jurist unglaublich spannend, weil noch vieles offen ist und relativ wenig gerichtlich geklärt ist und noch vieles passieren kann.
Ich verfolge diese Thematik ein wenig als Hobby, ich bin von Hause aus Steuer und Wirtschaftsrechtler... Sollte jemand Rechtsfragen zum Thema Software und...