World of WarCraft
28.05.2013 14:23, Marcel Kleffmann

Blizzard gegen Bossland: Honorbuddy darf nicht mehr in Deutschland vertrieben werden

Das Landgericht Hamburg hat geurteilt: Der Bossland GmbH aus Zwickau ist es nach diesem Urteil nicht mehr erlaubt, Software für World of WarCraft (ab 14,99€ bei kaufen) in Deutschland zu verteiben, die automatisch Quests sucht und abschließt sowie automatisiert Kräuter, Erze und Wolken (Ingenieurskunst) sammelt. Auch dürfen die Programme "Gatherbuddy" und "Honorbuddy" die Bezeichnung "WOW Bot" oder "World of Warcraft Bot" nicht mehr verwenden.

Darüber hinaus muss das Unternehmen die verkauften Stückzahlen, den erzielten Umsatz und den betriebenen Werbeaufwand an Blizzard übermitteln, die mit diesen Daten wiederum eine Schadensersatzklage vorbereiten können. Auszug aus dem Urteil: "Es wird festgestellt, dass die Beklagten (...) als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der dieser durch die in Ziffer II. 1. [Verweis auf die Möglichkeiten des Bots] bezeichneten Handlungen entstanden ist und künftig entstehen wird." Gegen eine Sicherheitsleistung von 650.000 Euro (von Blizzard an das Gericht) ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.

Schon seit einigen Jahren stehen sich Blizzard Entertainment und die Bossland GmbH vor Gericht gegenüber: "Die Parteien streiten im Kern um die Zulässigkeit sogenannter 'Bots' für ein Online-Computerspiel der Klägerin [Blizzard Entertainment] und um die Benutzung der Gemeinschaftsmarken 'World of Warcraft' und 'WOW'", heißt es im Urteil vom Landgericht Hamburg zum "Honorbuddy", einem Bot für World of WarCraft, der von der Bossland GmbH angeboten wird.

Das Urteil kann auf der Bossland-Website nachgelesen werden. Nachfolgend das Statement: "Heute war es soweit, das LG Hamburg hat entschieden, dass Honorbuddy ab sofort in Deutschland nicht angeboten werden darf. Jetzt fragt Ihr euch sicherlich, warum es denn immer noch angeboten wird? Weil Blizzard erstmal eine Sicherheitsleistung in Höhe von 650.000 EUR bezahlen muss! Hier das Urteil, leider fehlt noch die Urteilsbegründung, wird wohl per Post nachkommen, danach machen wir uns an die Arbeit, die Arbeit des Gerichts zu analysieren. Wir befürchten, hoffen es jedoch nicht, dass es mehrere hundert Seiten sein müssten, da es tatsächlich 171 Tage von der Verkündung des Urteils, bis zu seiner Zustellung gedauert hat."

Weitere Verhandlungen über buddyitems.de (D3 Gold Verkauf), das Diablo 3-Echtgeld-Auktionshaus und die AGBs von World of Warcraft sollen in den nächsten Monaten stattfinden.

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