Grand Theft Auto 5
02.09.2016 12:09, Jan Wöbbeking

Lindsay Lohans Klage gegen Rockstar ist gescheitert

Lindsay Lohan, Hollywood-Skandalnudel und Dauergast in Entzugskliniken sowie Gefängniszellen, hatte Rockstar Games und Publisher Take 2 vor zwei Jahren verklagt. Als Grund führte die Schauspielerin die in Grand Theft Auto 5 (ab 19,98€ bei kaufen) enthaltene Figur Lacey Jonas an, die laut Klageschrift "Image, Aussehen, Kleidung, Outfits und Modekollektion der Klägerin" vereint. Wie ign.com berichtet, wurde die Klage nun an einem Berufungsgericht im Yew York State abgewiesen. Laut des Urteils musste die Klage "scheitern, weil der Angeklagte nicht den Namen [der Klägerin], ihr Portrait oder Bild nutzte". Des Weiteren sei Lohans Name nie im Spiel gefallen, sie sei darin keine Schauspielerin und es seien keinerlei Fotos von ihr genutzt worden.

"Sogar wenn wir die Behauptungen der Klägerin akzeptieren, dass die Videospiel-Darstellungen nah genug an einer Repräsentation der betreffenden Klägerin liegen, müssten die Behauptungen der Klägerin abgewiesen werden, da dies Videospiel nicht in die gesetzlich vorgeschriebenen Definitionen von 'Werbung' oder 'Handel' fällt."

Die Story, Charaktere, Dialoge und Umgebung seien eigenständig: Kombiniert mit den Entscheidungsfreiheiten des Spielers machten sie das Spiel zu einem Werk in den Bereichen Fiktion und Satire - was nicht in die Kategorie 'Werbung' oder 'Handel' falle. Entwickler Rockstar und Mutterfirma Take 2 haben sich bislang nicht zum Urteil geäußert.

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