Allgemein
09.05.2008 09:00, Benjamin Schmädig

Kommt der neue Jugendschutz?

Nachdem Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ihren vorherigen Entwurf für die Änderung des Jugendschutzgesetzes verwerfen musste, wurde ihr aktueller Entwurf gestern vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Das ist einer Meldung von GamesMarkt zu entnehmen. U.a. hat von der Leyen vor, die Größe der Kennzeichnung auf Datenträgern wie z.B. Spielepackungen zu vergrößern, damit Alterseinstufungen deutlicher erkennbar werden. Für die Gesetzesänderung haben vor allem die Mitglieder der regierenden Parteien gestimmt, Gegenstimmen gab es erwartungsgemäß seitens der Opposition. Beschlossen ist die Gesetzesänderung damit allerdings nicht. Im nächsten Schritt muss erst der Bundesrat den Entwurf billigen oder ablehnen.

Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) kritisierte am gegenwärtigen Ansatz, dass eine Vergrößerung nicht der notwendige Schritt sei, um ein besseres Verständnis der Kennzeichnung zu garantieren. Stattdessen schlägt Olaf Wolters, Geschäftsführer des BIU, den Wegfall der komplizierten Klauseln "Freigegeben ab XX Jahren gemäß § 14 JuSchG", "Ohne Altersbeschränkung" sowie "Keine Jugendfreigabe" vor - an deren Stelle könnte die prominentere Darstellung des Mindestalters rücken. Weiterhin spricht sich der BIU für eine einheitliche Kennzeichnung jedweder Software aus, so dass die Alterseinstufungen auch beim Onlinekauf klar ersichtlich würden.

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