Rückgaberecht nach mehr als zwei Patches?
Wie GamesMarkt berichtet, werden in der aktuellen Ausgabe der Computer Bild Spiele solche Publisher angeprangert, die mit endlosen Patch-Veröffentlichungen die Geduld ihrer Käufer strapazieren. Laut dem Artikel ist es rechtlich fragwürdig, dass die Updates nur per Internet verfügbar seien, da somit jene Spielern, die über keinen Online-Anschluss verfügen, keine Aktualisierung durchführen könnten.
Der Rechtsanwalt Stephan Mathé erklärt in Übereinstimmung mit der Verbraucherzentrale Hamburg, dass Spiele zwar zweimal nachgebessert werden können, der Kunde anschließend aber das Recht habe, das Programm zurückzugeben, sollte die Software dann immer noch nicht einwandfrei funktionieren. Außerdem dürften dem Kunden beim Patchen keinerlei Kosten entstehen. Dies betreffe auch Telefon- und Internetgebühren.
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