Electronic Arts
06.12.2011 11:41, Michael Krosta

Abmahnung wegen Origin & Co

Die selbst nach der Überarbeitung noch schwammig formulierte Lizenvereinbarung und das Kleingedruckte zum Thema Onlinezwang bei Origin und Battlefield 3 haben Electronic Arts jetzt eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beschert.

So beschwert sich der vzbv laut Heise u.a. über die allgemeinen Geschäftbedingungen des Lizenzvertrags, aus dem nicht hervor geht, was die Software genau macht und was mit den an EA übertragenen Daten passiert.

Das Schreiben ging dem Publisher bereits vor ca. zwei Wochen zu. Sollte er sich weigern, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die Verpackung sowie die Lizenzvereinbarung überarbeitet, kündigt eine Sprecherin des Verbandes gegenüber Heise online an, dass man in diesem Fall vor Gericht ziehen werde.

"Es handelt sich für uns um ein ganz wichtiges Verfahren, weil ein Trend zu verzeichnen ist", so die Sprecherin. Es falle auf, dass Spieleunternehmen ihre Kunden immer mehr durchleuchten und gleichzeitig problemanfällige DRM-Maßnahmen vorschreiben, wie auch das Beispiel Assassin's Creed II am PC gezeigt hat. Dort war das Spiel aufgrund überlasteter DRM-Server zeitweise nicht spielbar. Das Schlimme daran: In erster Linie treffen diese Maßnahmen die ehrlichen Käufer, die in den Laden gehen und für ihre Spiele bezahlen.

Bei EA scheint man dagegen mehr Daten zu sammeln, als für eine Lizenzüberprüfung eigentlich notwendig wären. 

"Wenn EA nicht vorhat, mehr mit den Daten zu machen, können sie die Unterlassungserklärung problemlos unterschreiben"
, so die vzbv-Sprecherin.

Eine offizielle Stellungnahme oder Reaktion von EA auf die Abmahnung gibt es nicht.

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