von Julian Dasgupta,

Sony: Anonymous stoppt PSN-Angriff

Sony (Unternehmen) von Sony
Sony (Unternehmen) von Sony - Bildquelle: Sony
Vor ein paar Tagen hatte Anonymous Sony den Krieg erklärt. Der Anlass: Das Vorgehen des Herstellers gegen die Hacker, die den Sicherheitsmechanismus der PS3 ausgehebelt hatten. Die Gruppe warf Sony außerdem vor, die Privatssphäre tausender Nutzer zu verletzen, da Sony die Zugriffsdaten der Webseiten von George Hotz & Co. eingefordert hatte.

Einige Webseiten des Konzerns waren daraufhin teilweise nicht erreichbar gewesen. Auch das PlayStation Network wurde wohl von Anonymous ins Ziel genommen. Sony kommentierte die Service-Ausfälle folgendermaßen: Man untersuche derzeit, ob die Serverprobleme mit dem "Verhalten einer außenstehenden Partei" zusammenhängen. Man bedanke sich auch für die Geduld der Kunden - die müssten das Ganze schließlich ausbaden.

Mittlerweile hat sich Anonymous wieder zu Wort gemeldet und verurteilt Sony weiterhin mit einer Portion Pathos. Man habe eingesehen, dass es "keine gute Idee" sei, das PSN anzugreifen. Man werde vorläufig von weiteren Attacken absehen, bis man "eine Methode gefunden hat, die Sonys Kunden nicht beeinträchgt." Sony, nicht die Nutzer, sei schließlich das Ziel der Gruppe.

Grundsätzlich sei "OpSony" damit aber noch nicht abgeblasen - Anonymous habe "noch weitere Tricks in der Hinterhand."


Kommentare

Warslon schrieb am
das Levi hat geschrieben:
Warslon hat geschrieben:Hacker sind genauso Kriminelle wie jeder andere, der gegen das Gesetz verstößt und gehört hinter Gittern!
ich erinnere dich bei der nächsten roten Fußgänger-Ampel daran ;)
nicht jede Kriminelle Handlung gehört mit Freiheitsentzug bestraft.
Du vergleichst jetzt aber nicht ernsthaft "Rote - Ampel - Überfahren" mit Hacken.
Ich muss ja wohl nicht anmerken, dass man auch unachtsam über eine rote Ampel düsen kann.
Jedoch wird Hacken wohl sehr viel bewusster ausgeführt. Zudem steckt immer eine Intention Schaden anzurichten.
Oder warum kursieren ständig irgendwelche Viren oder Würmer im Netz?
Oder hockst du daheim rum, tippst ein bißchen im Browser rum und schreist: Oh bloody me, schon wieder in die EZB gehackt!
Außerdem ist ein Hackerangriff ein gezieltes Eindringen in die Privatsphäre eines anderen.
"Der Anlass: Das Vorgehen des Herstellers gegen die Hacker, die den Sicherheitsmechanismus der PS3 ausgehebelt hatten." Ich denke dieser Satz dürfte dir nicht entgangen sein.
Oder würdest du es willkommen heißen, wenn ich bei dir mal fix daheim einsteige und deine Glotze klaue?
Ist wohl klar, dass Sony das nicht gutheißen kann, weil diese Sicherheitslücke nicht die Hauptfunktion des Gerätes ist.
Wenn das Schloss an deinem Haus ein Sicherheitsmechanismus ist, wirst du nicht glücklich sein, wenn jemand plötzlich den Masterkey hat.
HanFred schrieb am
Mindflare hat geschrieben:
HanFred hat geschrieben:
Mindflare hat geschrieben: Jaja, die blöde Sache mit der "Tateinheit". Da wird bei uns ja nur das schwerste Strafmaß genommen. Woanders wird aufsummiert.
Aber wenn Kreditkartendaten widerrechtlich kopiert werden, darf ein hiesiger Richter dem Täter ziemlich sicher eine Bereicherungsabsicht unterstellen und ihn mindestens für den Versuch verurteilen.
Oder fällt jemandem ein anderer Verwendungszweck für solche Daten ein, als sie entweder zu verkaufen oder das Opfer damit zu erpressen?
Dem widerspreche ich doch garnicht. Nur gibt es dann hier eben die Strafe für die ungerechtfertigte Bereicherung/Betrug gibt. In anderen Ländern gibt es zusätzlich noch die Strafe für das Ausspähen von Daten obendrauf.
Ja, entschuldige. Das war eher eine Antwort auf Levis Beitrag. Die Geschichte mit der Tateinheit ist mir bekannt.
Mindflare schrieb am
HanFred hat geschrieben:
Mindflare hat geschrieben:
das Levi hat geschrieben:(Die meisten Hacker-Freiheitsstrafen basieren scheinbar auf entstandenden Folgeschäden und/oder der Selbstbereicherung ... nicht auf den Hackken an sich)
Jaja, die blöde Sache mit der "Tateinheit". Da wird bei uns ja nur das schwerste Strafmaß genommen. Woanders wird aufsummiert.
Aber wenn Kreditkartendaten widerrechtlich kopiert werden, darf ein hiesiger Richter dem Täter ziemlich sicher eine Bereicherungsabsicht unterstellen und ihn mindestens für den Versuch verurteilen.
Oder fällt jemandem ein anderer Verwendungszweck für solche Daten ein, als sie entweder zu verkaufen oder das Opfer damit zu erpressen?
Dem widerspreche ich doch garnicht. Nur gibt es dann hier eben die Strafe für die ungerechtfertigte Bereicherung/Betrug gibt. In anderen Ländern gibt es zusätzlich noch die Strafe für das Ausspähen von Daten obendrauf.
JesusOfCool schrieb am
@hanfred: sie selbst verwenden, aber das kommt ja aufs gleiche raus ^^
HanFred schrieb am
Mindflare hat geschrieben:
das Levi hat geschrieben:(Die meisten Hacker-Freiheitsstrafen basieren scheinbar auf entstandenden Folgeschäden und/oder der Selbstbereicherung ... nicht auf den Hackken an sich)
Jaja, die blöde Sache mit der "Tateinheit". Da wird bei uns ja nur das schwerste Strafmaß genommen. Woanders wird aufsummiert.
Aber wenn Kreditkartendaten widerrechtlich kopiert werden, darf ein hiesiger Richter dem Täter ziemlich sicher eine Bereicherungsabsicht unterstellen und ihn mindestens für den Versuch verurteilen.
Oder fällt jemandem ein anderer Verwendungszweck für solche Daten ein, als sie entweder zu verkaufen oder das Opfer damit zu erpressen?
schrieb am