Laut EU-Recht sind eBooks keine Ware, sondern eine Dienstleistung und können deswegen nicht den gleichen Steuersatz wie Printbücher haben. Frankreich und Luxenburg sind deswegen schon zurückgepfiffen worden. dort bereits beschlossene Änderungen mussten rückgängig gemacht werden. Deutschland mächte wohl ebenfalls GANZ AUSDRÜCKLICH einen Angleich, macht aber derzeit nix, weil es sofort von einem Gericht kassiert werden würde.Wigggenz hat geschrieben: ?27.05.2017 20:12 Der deutsche Staat und alles was irgendwie digital ist... eine ewige Leidensgeschichte
Fängt beim Urheberrecht an, geht über Verbraucherschutz- und Kaufrecht und endet bei E-Book-Besteuerung. Kaum zu glauben dass in Zukunft gerichtlicher Schriftverkehr ausschließlich elektronisch ablaufen soll,..
Aaaaber .. eine gute Nachricht zum Schluß. Angeblich haben die Inselaffen alle bisherigen Bemühungen um einen Angleich torpediert, weil dort der eBook-Markt groß ist und der Staat auf etliche Millionen Pfund Steuereinnahmen verzichten müsste. Mit dem Brexit wird nichts mehr blockiert, so dass neben einer Angleichung des Steuersatzes wohl auch andere Dinge endlich umgesetzt werden können, die seit Jahren von den Briten blockiert und behindert wurden.
Wirklich, je mehr man sich damit beschäftigt, um so mehr Gründe gibt es als Europäer den Brexit vollumfänglich zu begrüßen