Verbraucherschutz triumphiert
Ende Januar hat der deutsche Dachverband der Verbraucherzentralen den Publisher Vivendi Universal abgemahnt und eine Unterlassungserklärung eingereicht. Auf der Half-Life 2-Verpackung fehlte nämlich ein eindeutiger Hinweis, dass für die Installation eine Internetverbindung benötigt wird. Diese Unterlassungserklärung hat der Publisher mittlerweile unterzeichnet und verpflichtet sich damit, die HL2-Versionen ohne Hinweis nur noch bis zum 15. Juni 2005 zu verkaufen. Danach müssen alle Exemplare des Ego-Shooters diese zusätzliche Kennzeichnung tragen oder der Publisher muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen.
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