Todesglubsch hat geschrieben:monotony hat geschrieben:
ist doch eine grauzone, solange man das original besitzt? ob man die rom dann selbst eingelesen hat, oder jemand anders. kräht doch kein hahn nach.
Sorry, keine Grauzone. Dem Gesetz nach isses egal ob du dir ein Spiel illegal runterlädst und das Original besitzt oder es einfach nur so machst. Diese Floskel die auf allen Romseiten steht, ist nur dazu da, falsche Sicherheit zu bieten und Möchtegernanwälte abzuschrecken. Aber vor nem Gericht hat der Spruch keinerlei Standhaftigkeit ... natürlich gilt weiterhin die Regel "Wo kein Kläger...".
nachgeschlagen und festgestellt: das stimmt tatsächlich. selbst wenn eine heruntergeladene kopie, etwaige wasserzeichen abgesehen, sonst nicht von einer selbsterstellten zu unterscheiden wäre, gilt diese nicht als legale privatkopie. abstruße gesetzesänderung von 2008, aber dennoch: dein letzter satz hat wirkung. ob man eine rom eines zwanzig jahre alten spieles mit oder ohne den besitz des originals herunterlädt, muss jeder mit seinem eigenen gewissen vereinbaren.
Todesglubsch hat geschrieben:Dennoch sollte man in einem öffentlichen Internetforum nicht zwangsläufig den "Tipp" geben, sich ein käuflich erwerbbares Spiel einfach illegal runterzuladen.
Davon abgesehen: Wie hoch ist die Chance, dass jemand die US-Cardridge und ein US-SNES bei sich daheim rumstehen hat?
naja, "tipp". snes-emulation ist keine raketenwissenschaft und die möglichkeit dessen ganz bestimmt niemandem wirklich unbekannt.

allerdings warum ein us-snes besitzen? mal abgesehen davon, dass es adapter gibt, um us-module auf pal konsolen abzuspielen, ist das doch rechtlich für das spielen einer (selbsterstellten