Second Life
04.06.2007 06:32, Julian Dasgupta

Gerichtsstreit um virtuellen Besitz

Items, Behausungen und andere virtuelle (kostenpflichtige) Besitztümer in Onlinespielen fallen derzeit in eine rechtliche Grauzone, die einige durchaus mit den frühen Tagen des Internets vergleichen, als Rechte und Pflichten von Webseitenbetreibern und -anbietern unklar waren - und es teilweise auch heute noch sind. So hat laut Ars Technica ein Richter in den USA einen entsprechenden Fall nun an ein Bundesgericht verwiesen.

Der Streit, wohl der erste seiner Art und somit ein potenzieller Präzedenzfall, dreht sich um virtuelles Eigentum in Second Life . Der Kläger, Marc Braggs , wirft dem Betreiber der Online-Community vor, von ihm erworbenen Besitz unrechtmäßig enteignet und seinen Account geschlossen zu haben. Linden Lab wiederum begründet diesen Schritt damit, dass Braggs das Eigentum auf unlauterem Wege gekauft hatte.

Der Besitz war im Rahmen einer Auktion versteigert worden. Die war noch nicht auf der Seite des Betreibers aufgeführt worden, allerdings war sie bereits öffentlich zugänglich, wenn man die genaue Seiten-ID kannte bzw. durch Probieren herausfand. Dadurch konnte Braggs den Kauf des oft mehrere Tausend Dollar teuren virtuellen Landes tätigen, bevor anderen Teilnehmer Zugriff auf die Auktion hatten. Der Kläger sieht nichts Unrechtmäßiges an seinem Vorgehen und verlangt nun 8000 Dollar als Ausgleich von Linden Lab.

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