Metal Gear Solid
29.04.2009 17:13, Michael Krosta

Auch als Abondonware illegal

Seit dem 26. April wird Metal Gear Solid für den PC offiziell als "Abandonware" eingestuft und im Internet auch fälschlicher Weise als "legaler" Download angeboten - dabei gilt selbst diese Software, die seit Jahren nicht mehr im Handel erhältlich und auch nicht mehr vom Hersteller unterstützt wird, aus juristischer Sicht als "Softwarepiraterie". Konami verbittet sich daher zu Recht jegliche Verlinkung zu betreffenden Seiten.  

Aus kulturhistorischer Sichte könnte man lediglich auf die wertvolle Archivfunktion verweisen, die durch das Sammeln nicht mehr im Handel erhältlicher Spiele entsteht - allerdings sollte diese Archivierung von einem Anbieter erfolgen, der dafür die volle Rückendeckung der Rechteinhaber bzw. Publisher hat.

Auf Heise.de gab es einen interessanten Artikel dazu, der auf Folgendes aufmerksam machte:

Bevor man "Abandonware" als Verschleierungsbegriff für Piraterie abtut, sollte die Geschichte von Friedrich Wilhelm Murnaus Film "Nosferatu" betrachtet werden. Nach der Uraufführung 1922 klagte die Witwe des Schriftstellers Bram Stoker auf die Durchsetzung ihrer Rechte an dem Werk. Immerhin hatte ein Roman ihres Mannes als Vorlage gedient. 1924 entschied ein Berliner Gericht, die Rechtsnachfolger der Produktionsfirma müssen entweder 5000 Pfund zur Abgeltung der Rechte zahlen oder Negative und Positive des Films vernichten. Die Nachfolgefirma wollte nicht zahlen. Wozu auch alte Filme konservieren, wenn mit neuen Geld zu verdienen ist - und so konnte "Nosferatu" allein durch Verstöße gegen das Urheberrecht bewahrt werden. 

 

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