Vor Kurzem hatte ein Hackertrupp namens fail0verflow
verlauten lassen, die wesentlichen Komponenten der PS3 seien geknackt worden, nachdem man die Verschlüsselungsmechanismen ausgehebelt und die benötigten Keys bestimmt hatte. Dadurch könne man nun eigene Software ohne Einschränkungen auf der Konsole ausführen. Ein paar Tage später stellte George 'geohot' Hotz dann den mutmaßlichen Root-Key des Systems ins Netz.
Hotz war zu jenem Zeitpunkt bereits
kein Unbekannter mehr für Sony. Vor geraumer Zeit hatte er sich bereits den Hypervisor der PS3 vorgeknöpft und damit letztendlich auch den Aktionismus beim Hersteller ausgelöst, der im
Entfernen der OtherOS-Funktion resultierte. Damit zog das Unternehmen die Aufmerksamkeit der Hacker-Gemeinder allerdings erst richtig auf sich.
Seine Webseite hat Hotz mittlerweile aber etwas aufgeräumt. "Legal trouble" heißt es dort jetzt im Titel. Neben einem Verweis zu den alten Infos hat Hotz noch zwei Dokumente verlinkt, die er wohl heute per Post zugestellt bekam.
Demnach versucht Sony derzeit, eine
einstweilige Verfügung (PDF) gegen den Tüftler und die fail0verflow-Mitglieder zu erwirken. In der
ausführlichen Begründung (PDF) heißt es, Hotz habe u.a. versucht, einen Kopierschutzmechanismus zu umgehen und damit gegen den Digital Millenium Copyright Act verstoßen. Die Quasi-Vorlage der hiesigen Urheberrechtsnovelle untersagt nämlich genau das. Hotz habe auch in Kauf genommen, dass die von ihm veröffentlichten Informationen und Tools für schädliche Zwecke verwendet werden. Sein Vorgehen sei damit zudem eine Verletzung des
Computer Fraud and Abuse Act .
Die Kollegen von
Endgadget verweisen darauf, dass es sich hierbei wirklich nur um eine Verfügung, nicht um eine klassische Klage handelt. Sony versuche sich an dem reichlich schweren Unterfangen, "den Flaschengeist zurück in die Flasche zu befördern." Es sei wahrscheinlich, dass das Gericht morgen zumindest einigen Teilen des Antrags zustimmen wird. Eine offizielle Klage könnte dann in ein paar Tagen folgen.
Im Antrag fordert der Hersteller u.a., dass Hotz und den fail0verflow-Leuten das Veröffentlichen, der Vertrieb und das Verlinken sämtlicher Informationen, Anleitungen und Werkzeuge untersagt wird, mit denen man nichtautorisierten Zugriff zur PS3-Hardware erlangen kann. Hotz soll zudem sämtliche Daten, die mit seinen Bemühungen zusammenhängen, vernichten und alle betroffenen Datenträger an Sonys Anwälte übergeben.