Nichtgefallen ist kein Reklamationsgrund von CDs und Videospielen, aber nicht funktionierende Ware schon, auch bei digitalen Gütern. Sowas lässt sich immer irgendwie nachweisen. Zur Not ein paar Bilder machen mit einem Zettel auf dem die PSN-ID steht und ab zum Sony-Support damit. Eine normale Digitalkamera dürften ja heutzutage viele besitzen oder ein Handy mit Photofunktion, da reicht ja schon ein normales günstiges Nokiahandy völlig aus.
Thema der Woche: Rückgaberecht bei digitalen Gütern
Die Rückerstattung bzw. der Umtausch funktioniert bei den meisten Artikeln häufig problemlos. Doch bewegt man sich in die Welt der digitalen Güter, zu denen auch Download-Spiele gehören, sieht es leider düster aus.
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