Ich habe Eikes Aussage anscheinend falsch verstanden:
Mir ist der Begriff "Präzedenzfall" in seiner trennscharfen juristischen Bedeutung gut bekannt. In meinem Post habe ich lediglich im übertragenen Sinne ausdrücken wollen ? ich ging fälschlich davon aus, dass Eike es gleichartig meinen müsse ? dass es die Option (laut Eike nicht) gäbe, jederzeit einen Präzedenzfall zu schaffen.
Immerhin existiert das Aktenzeichen zu Wolfenstein und somit die Möglichkeit, sich im kommenden Rechtsverkehr auf die bisherige Gerichtsentscheidung zu beziehen. Auch in Deutschland kommt es, zumindest nach Alltagsverständnis und Sprachgebrauch, zu Präzedenzfällen und zwar entsprechend der Begriffsdefinition: "Ein Präzedenzfall (oder auch Musterfall) beschreibt einen juristischen Fall, dessen Entscheidung sich zum Maßstab anderer Fälle entwickelt hat."*
*https://de.wikipedia.org/wiki/Präzedenzfall