Das war nicht der Gehalt meiner Aussage. Die Aussage verdeutlicht, dass es Tatsachenbehauptungen gibt und wie ich versucht habe durch die Wahl der Wörter mich von dieser Tatsachenbehauptung mehr in die subjektive Wahrnehmung zu bewegen. Ich habe auch erwaähnt, dass "mir fällt auf" nicht die passende Wortwahl ist und nicht ausreicht um distanz Distanz von einer Tatsachenbehauptung ausreichend groß zu machen. Daher habe ich vorgeschlagen die Wörter "Ich habe das Gefühl" zu nutzen. Also machen wir das doch auf Basis deines Beispiels am Ende: "Ich habe das Gefühl, dass mein Nachbar ein Kinderschänder ist." Welcher Jurist wird das als eine Tatsachenbehauptung sehen und soweit ernst nehmen, dass daraufhin eine Verfahren eingeleitet wird und der betreffende Nachbar vorgeladen wird?Erstarrung hat geschrieben: Da ALLE Wahrnehmungen und Äußerungen in Bezug auf die Wirklichkeit ausschließlich subjektiv gemacht werden können und immer und stets auf subjektiven Eindrücken beruhen, wäre nach Deiner Logik nichts eine Tatsachenbehauptung... Aber da Du Dich ja so gut auskennst, kannst Du gerne mal die Probe auf's Exempel machen und einfach bei jeder Gelegenheit öffentlich verkünden, dass Dir aufgefallen wäre, dass dein Nachbar ein Kinderschänder (oder sonst ein Straftäter sei), und Du wirst Dir anschließend auch noch von einigen anderen Juristen sagen lassen müssen, dass das trotz eines vorangestellten "mir fällt auf" eine Tatsachenbehauptung ist und (wegen Verleumdung des Nachbarn) strafbar... vielleicht überzeugt Dich dann ja das?
Ich habe also das Gefühl, dass du mich nicht verstanden hast. Ich bin mir sicher, dass du eine andere Meinung hast. Und daher nehme ich für mich persönlich an, dass du dich überhaupt nicht an einer sachlichen Diskussion beteiligen möchtest. Welche Gründe ich dafür habe? "Aber da Du Dich ja so gut auskennst, kannst..." Das ist ein Versuch mich, mein Wissen und meine Aussage ins Lächerliche zu ziehen. Ansonsten hat diese Aussage keinen sachlichen...