von Marcel Kleffmann,

G.A.M.E. - Reaktion auf Jugendschutz-Novelle

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Der Bundesverband der Computerspielindustrie (G.A.M.E.) sieht in der angekündigten Novellierung des Jugendschutzgesetzes einen wichtigen Baustein für einen rechtssichern Jugendschutz im Bereich der Online-Spiele, dies gab der Bundesverband in einer Pressemitteilung bekannt.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) hatte am Freitag angekündigt, dass eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes geplant sei. Insbesondere sollen Anbieter von Online-Spielen und Online-Filmen dadurch die Möglichkeit erhalten, ihre Inhalte freiwillig von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) einschätzen zu lassen. Wer seine Titel der Altersempfehlung der USK entsprechend zusätzlich für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm technisch markiert (taggt), ist vor nachträglicher Indizierung weitestgehend geschützt. Die Alterskennzeichen der USK werden von den Vertretern der Obersten Landesjugendbehörden ohne Einflussnahme durch die Industrie vergeben.

"Moderne Unterhaltungsmedien wie Computer- und Videospiele erfordern auch einen modernen Kinder- und Jugendschutz," so Thomas Friedmann (G.A.M.E. - Vorstandsvorsitzender). "Wichtig ist, dass Eltern auch ohne allzu große eigene Erfahrungen mit neuen Medien zuverlässig einschätzen können, welche Inhalte für Ihre Kinder geeignet sind und welche nicht. Das gilt für Offline und Online gleichermaßen."

"Wir begrüßen den Ansatz des BMFSJ", führt Claas Oehler, Geschäftsführer (Ressort: Recht) des G.A.M.E. aus. "Bereits im Rahmen des Dialog Internet haben wir darauf hingewiesen, dass eine auf Freiwilligkeit basierende Altersklassifizierung von Online-Spielen ein wichtiger Schritt für den Deutschen Jugendschutz sein könnte: Mehr Sicherheit für Anbieter, die ihre Inhalte kennzeichnen lassen; eine zuverlässige Richtschnur für Eltern, die ihre Kinder verantwortungsvoll und altersgerecht an Online-Medien heranführen wollen. Mittelfristig wünschen sich viele Anbieter dabei eine global einheitliche und rechtssichere Lösung."

Die geplante Novellierung basiert nach Aussage des BMFSJ auf den Ergebnissen der Initiative "Dialog Internet", in dessen Rahmen sich G.A.M.E. als Sprecher der Arbeitsgruppe "Verbraucher- und Datenschutz" engagierte.

Quelle: Pressemitteilung G.A.M.E.

Kommentare

Aurellian schrieb am
Howdie hat geschrieben:Bei der Gelegenheit könnte man auch das Indizierungsverfahren novellieren. Sie können die Jugend gerne so viel schützen wie sie wollen, wenn sie mir als mündigem Bürger dafür nicht das Gängelband anlegen. Schluss mit diesen unsäglichen Kürzungen für Deutschland und her mit einem vernünftigen Jugendschutz. Der ganze Mist hier basiert ja noch aus Zeiten lange vor dem Internet. Das sollte mal generalüberholt werden, statt einfach nur erweitert.
Definitiv. Aber das könnte ja sinnvoll sein, also wirds kaum kommen.
Howdie schrieb am
Bei der Gelegenheit könnte man auch das Indizierungsverfahren novellieren. Sie können die Jugend gerne so viel schützen wie sie wollen, wenn sie mir als mündigem Bürger dafür nicht das Gängelband anlegen. Schluss mit diesen unsäglichen Kürzungen für Deutschland und her mit einem vernünftigen Jugendschutz. Der ganze Mist hier basiert ja noch aus Zeiten lange vor dem Internet. Das sollte mal generalüberholt werden, statt einfach nur erweitert.
Wulgaru schrieb am
Die meisten Resis (oder alle?...irrelevant) sind auch ab 18. Das heißt doch nicht das sie nicht von Jugendlichen gespielt (oder gar Kindern, ich habe Resi wie alle in meiner Klasse mit 10 gezockt) werden, genau wie Horrorfilme sind sie gerade interessant. Genauso verhält es sich auch mit Witcher. Wer das ignoriert, braucht sich sowieso nicht mit dem Jugendschutz zu beschäftigen.
Eine zusätzliche Einschränkung macht keinerlei Sinn, man kann sich ja sogar schon darüber streiten ob diese nicht bereits besteht (12-16 Jugendlicher, 18 Erwachsener) und ob diese überhaupt funktioniert. Generell ist es ja auch fragwürdig Erwachsen mit einem 18er gleichzusetzen. Nur weil etwas keine klassischen Ko-Kriterien für eine solche Einstufung mitbringt, ist es ja nicht gleich für Kinder und Jugendliche konzipiert.
Scorcher24_ schrieb am
Beide Spiele sind ab 18 und auch CDPR weist immer wieder drauf hin, dass das Spiele sind die für erwachsene gemacht sind.
Und deswegen sind sie auch noch lange nicht für Jugendliche gedacht.
Wulgaru schrieb am
Scorcher24 hat geschrieben:
Wulgaru hat geschrieben:
Scorcher24 hat geschrieben:Richtige Reaktion von GAME. Jugendschutz ist wichtig. Nun brauchen wir nur noch eine deutliche Abgrenzung und auch eine andere Einstufung bezüglich notwendiger Schnitte erwachsener Games von den Games für Jugendliche, dann können wir endlich Unterhaltung so genießen , wie sie gedacht ist.
Ist schnell gemacht. 0 und alle anderen.
Im Ernst...man nenne mir ein Spiel das nicht auch für Jugendliche gedacht ist...bzw. ich glaube es geht nicht mal umgekehrt... :wink:
...
Witcher 1+2.
Sind beides Spiele die für Erwachsene gemacht sind.
Lesen auch Jungendliche, spielen auch Jugendliche...wie so ziemlich alles im Fantasybereich was nicht in den abstrakten Kunstkram reinspielt.
schrieb am