Special: Counter-Strike (Shooter)

von Daniel



Entwickler:
Publisher: Vivendi Universal
Release:
kein Termin
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Was sagt die USK?
Die Debatte um die "Killerspiele" hat soweit geführt, dass einige Politiker sich dazu hinreißen ließen, die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) anzugreifen. Sie sagten, dass die Kontrolle durch die USK nur mangelhaft funktioniere und mit dem Jugendschutz nicht mehr im Einklang stehe. Darüber wie die USK diesen Vorwürfen begegnet und über andere Themen haben wir uns mit Chrstine Schulz von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle unterhalten, was sie erwidert hat, könnt Ihr im nachfolgenden Interview lesen. 
 

Counterstrike.de: Hallo Frau Schulz ich freue mich, dass Sie sich so schnell zu einem Interview bereit erklärt haben.

 

C. Schulz:
Ja, klar.

Counterstrike.de: Es wäre sehr nett, wenn Sie sich kurz unseren Lesern vorstellen könnten.
 



C. Schulz: Hallo. Seit 11 Jahren arbeite ich gern in der USK, bin Soziologin und bin 47 Jahre alt.

Counterstrike.de: Einige Politiker von CDU/CSU fordern ein Vertriebs- und Produktionsverbot von so genannten "Killerspielen". Was halten Sie von einem solchen Verbot?



C. Schulz: Der Begriff Killerspiel ist nicht legal definiert. Unter den USK-Genres findet man diesen Begriff jedenfalls nicht. Und eine juristische Beschreibung dessen, was darunter zu verstehen wäre, ist mir auch nicht bekannt. Es ist also wohl am ehesten ein Propagandabegriff.

Counterstrike.de: Was glauben Sie, reichen die momentanen Jugendschutzgesetze noch aus?



C. Schulz: Den Sinn neuer Verbote sehe ich nicht. Diese Auffassung wird ja inzwischen auch von Politikern geteilt.

Counterstrike.de: Nach den Unionsinnenministertreffen in diesem Jahr hatten die Minister der USK vorgeworfen, "dass die im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vereinbarte Prüfung der Spiele durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle nur sehr mangelhaft funktioniert und nicht mit dem Jugendschutzrecht in Einklang stehe.". Wie begegnen Sie diesen Vorwürfen?



C. Schulz: Mit Verwunderung, ich verweise auf unsere Presseerklärung vom 10. März. Im Übrigen hat uns gerade der fachlich zuständige Jugendminister des Landes NRW bestätigt, dass unsere Arbeit nicht nur rechtlich einwandfrei sondern auch fachlich auf hohem Niveau ist. Das spricht glaube ich für sich selbst.

Counterstrike.de:  Wie genau verfahren Sie, wenn eine Begutachtung eines Computerspiels durchgeführt werden soll?



C. Schulz: Das Unternehmen schickt seine prüfbare Version mit allen Unterlagen und dem konkreten Prüfantrag, das Spiel wird von versierten Testern unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Lösungshilfen gespielt, zum schnellstmöglichen Zeitpunkt vor einem Gutachtergremium und dem ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden präsentiert, die Sachverständigen diskutieren, tauschen ihren Eindruck mit dem des Testers auf Grund seiner Spielerfahrungen aus, versichern sich, dass sie das Gesamtkonzept des Spiels verstanden und das Relevante gesehen haben und treffen ihre Entscheidung. Die empfohlene Freigabe wird entweder vom ständigen Vertreter der OLJB übernommen, oder er legt sein Veto ein. Auch der Anbieter kann in Berufung gehen.

Counterstrike.de: Wer überwacht die Empfehlungen, die durch die USK ausgesprochen werden im Handel?



C. Schulz: Die Freigaben sind hoheitliche Verwaltungsakte, das heißt sie haben Bindungswirkung im Handel. Es sind also keine Empfehlungen. Bei Verstößen drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die Zuständigkeit für die Kontrollen vor Ort ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. Oft sind die Ordnungsämter damit betraut.

Counterstrike.de: Was sollte Ihrer Meinung nach am Jugendschutz in Deutschland verbessert werden?



C. Schulz: Viel erreicht wäre schon, wenn alle sachgerecht über den Jugendschutz informieren würden. Außerdem sollten zum Beispiel keine funktionierenden Kinder- und Jugendeinrichtungen schließen müssen, sondern vielmehr alle Chancen nutzen können, dass verschiedene Generationen gemeinsam vieles tun, auch Spielen. Denn der beste gesetzliche Jugendschutz kann Interesse und Zuwendung für konkrete Kinder und Jugendliche nicht ersetzen.

Counterstrike.de: Sind Sie der Meinung, dass es die Jugendlichen in Deutschland zu leicht haben, Spiele, welche von der USK ohne Jugendfreigabe bewertet wurden, zu erwerben?



C. Schulz: Das kann ich schlecht einschätzen. Dass es in einer globalisierten Medienwelt, die also zunehmend zeit- und raumunabhängig funktioniert, möglich ist, an das, was einen interessiert auch heranzukommen, ist Realität, da beißt die Maus keinen Faden ab, wie man so sagt. Mails, die wir bekommen, künden allerdings auch von anderen Sorgen. Ich habe den Eindruck, dass viele Kinder und Jugendliche Eltern haben, die streng auf das USK-Rating achten. Man schreibt uns von Diskussionen zu Hause, in denen Kinder und Jugendliche versuchen, ihre Eltern von ihrer Medienkompetenz zu überzeugen, um Spiele, die eine höhere Einstufung bekommen haben, Spielen zu dürfen. Diese Diskussionen halten wir für wichtig und richtig. Sie zeigen auch, wie hoch die Anerkennung für die fachlichen Voten der USK ist.

Counterstrike.de: Woran liegt das und wie könnte man so etwas unterbinden?



C. Schulz: Es ist dann gut, wenn die Situation an den Kassen so gestaltet wäre, dass beim Verkauf auf die Freigaben der USK leicht geachtet werden kann. Je besser der Handel seine Mitarbeiter schult und die Kontrolle des Alters der Käufer von diesen verlangt, desto besser funktioniert dieser Weg des Kinder- und Jugendschutzes. Eigentlich ist die Sache ganz einfach!

Counterstrike.de: Möchten Sie unseren Lesern noch etwas mitteilen?



C. Schulz: Viel Spaß beim Spielen!

Counterstrike.de: Frau Schulz, ich bedanke mich für dieses Interview.
 
C. Schulz:
Gern geschehen.
 
 
To be Continued...
 
 
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