von Benjamin Schmädig,

Oculus VR - Rechtsstreit zwischen Oculus VR und Zenimax: Gericht weist Anträge um Einstellung des Verfahrens zurück

Oculus Rift (Hardware) von Facebook
Oculus Rift (Hardware) von Facebook - Bildquelle: Facebook
Der Rechtsstreit zwischen Zenimax, dem Mutterunternehmen von Fallout- und Elder-Scrolls-Entwickler Bethesda, und Oclulus VR, Hersteller des Oculus Rift, wird vor Gericht ausgetragen. Dies hat laut Polygon Richter Jorge A. Solis entschieden, der Anträge zum Aufheben des Verfahrens seitens Oculus-Inhaber Facebook sowie Oculus selbst ablehnte. Im August kommenden Jahres soll die Verhandlung eröffnet werden.

Zenimax wirft dem Rift-Hersteller u.a. vor Programmbausteine veruntreut zu haben: Zenimax hätte selbst jahrelang in den Bereichen Virtual Reality und immersive Technologien geforscht und der ehemalige Leiter des hauseigenen Studios id Software, John Carmack, sei darin involviert gewesen. U.a. durch seinen Wechsel zu Oculus seien Geschäftsgeheimnisse veruntreut worden - ausführliche Informationen dazu in unserer damaligen Berichterstattung.

Oculus hatte sich zunächst in einer öffentlichen Stellungnahme zu den Vorwürfen geäußert (wir berichteten) und anschließend auf dem Rechtsweg um ein Aufheben des Verfahrens gebeten. Eine Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Zenimax und Oculus-Gründer Palmer Luckey sei in diesem Fall etwa nicht rechtskräftig. Zenimax habe sich zudem nicht ausreichend darum bemüht, seine Geschäftsgeheimnisse als solche zu bewahren und unlautere Bereicherung sei in dem betroffenen Bundesstaat Texas kein Grund ein Verfahren zu eröffnen. Richter Solius wies die Einwände bereits Ende Juli von der Hand.

Am vergangenen Montag wies er schließlich einen Antrag von Facebook zurück mit der Begründung, dass Oculus' Mutterfirma reine Fakten anzweifelte. Deren Richtigkeit müsse jedoch eine Gerichtsverhandlung klären. Hätte Facebook die Rechtsmäßigkeit des Verfahrens in Frage gestellt, wäre eine Einstellung im Vorfeld zumindest möglich gewesen.

Letztes aktuelles Video: Rift on Xbox Daily



Quelle: Polygon

Kommentare

Jim Panse schrieb am
Wozu gibt es dann Patente? Die werden ja geprüft und zumindest in Deutschland ist es nicht möglich sich Ideen patentieren zu lassen. Warum sollte eine Firma also einfach selbst definieren können, was schutzwürdig ist? Solche Verträge können ganz schnell ungültig werden wenn sie dem Recht widersprechen.
unknown_18 schrieb am
Wie man es kontrolliert ist ganz einfach: in dem man einen entsprechenden Wisch unterschreibt mit hohen Strafen bei Verstoß. Das schreckt genug ab. ;)
Ein Konzept ist dann schutzwürdig, wenn es die Firma als schutzwürdig empfindet. Man muss sich also erst mal grünes Licht von der Firma geben lassen, dass es für die Firma uninteressant ist und man es verwenden darf und das natürlich schriftlich und beglaubigt, damit die Firma ja nicht hinterher noch ankommen kann.
Leider hab ich aber auch kein Link.
Jim Panse schrieb am
Ok, das ist mir neu. Für mich war das Produkt - also der Code - das was der Firma gehört. Aber das Wissen welches ich mir im Rahmen des Schreibens angeeignet habe, kann nicht der Firma gehören. Wie will man das auch kontrollieren? Ab wann ist ein Konzept schutzwürdig? Ist z.B. eine einfache Art des ExceptionHandlings schon Firmenbesitz? Gibt es irgendwo Quellen, die einen ähnlichen Fall belegen? Ich kann mir einfach wirklich nicht vorstellen, dass das KnowHow der Firma gehört.
MSentis schrieb am
Jim Panse hat geschrieben:Kann jemand kurz zusammen fassen, was Carmack da rausgetragen haben soll? Ich meine, das mitnehmen von KnowHow kann ja wohl kaum illegal sein. Wie soll man denn auch die Lösung für ein Problem absichtlich vergessen, wenn man den Arbeitgeber wechselt. Bei solchen Abwerbungen geht es ja auch gerade darum das KnowHow, also die Erfahrung des Mitarbeiters mit zu nehmen.
Wenn der da aber Code oder Schaltpläne mitgenommen hat, wär das was anderes. Aber wie nachweisen ohne in die technischen Details und Geheimnisse von Occulus zu schauen?
Doch, genau solches KnowHow mitzunehmen bzw. so erneut zu implementieren ist illegal.
Steht ebenfalls in meinem Arbeitsvertrag. Sämtliche Arbeitsergebnisse, welche ich an den Tag lege, sind Eigentum der Firma, sofern die Firma der Meinung ist, dass sie von Wert sind.
Ein Beispiel: ein Backup-Script, welches Verzeichnisse auf einen Server kopiert, wird kaum für die Firma (im verwertbaren Sinne) interessant sein. Wenn ich das ganze aber über ein eigens entwickeltes hochperformantes Protokoll übertrage...
Das ganze muss auch unter dem Punkt betrachtet werden, dass Carmack für die Ansammlung des "KnowHow" wohl Firmen-Ressourcen verwendet haben wird (Arbeitszeit/Arbeitsgeräte). Ein Grund mehr, warum Zenimax da sagt, das wäre ihr Eigentum.
Und genau hier müssen sich die Anwälte streiten - ist die Reimplementierung Carmacks einfach eine Kopie dessen, was er bei Zenimax schon hatte? Oder sind dort enorme Unterschiede vorhanden?
Ich schätze mal, das ganze läuft auf eine vorzeitige Beendigung hinaus, in der Facebook/Oculus eine nicht näher genannte Summe an Zenimax zahlt oder eine Gewinnbeteiligung leistet.
Alter Sack schrieb am
Jim Panse hat geschrieben:Kann jemand kurz zusammen fassen, was Carmack da rausgetragen haben soll? Ich meine, das mitnehmen von KnowHow kann ja wohl kaum illegal sein. Wie soll man denn auch die Lösung für ein Problem absichtlich vergessen, wenn man den Arbeitgeber wechselt. Bei solchen Abwerbungen geht es ja auch gerade darum das KnowHow, also die Erfahrung des Mitarbeiters mit zu nehmen.
Wenn der da aber Code oder Schaltpläne mitgenommen hat, wär das was anderes. Aber wie nachweisen ohne in die technischen Details und Geheimnisse von Occulus zu schauen?
Doch ist es unter Umständen. Das ist auch in Deutschland so. Sollte er bei Zenimax Code entwickelt haben für VR und eben diesen Code bei OR genauso wieder schreiben kann das unter Umständen illegal sein. Auch wenn er es aus dem Gedächtnis macht. Genau das ist es was jetzt geklärt werden muss.
schrieb am