von Jens Bischoff,

Nintendo: Die Downloads der Woche

Nintendo (Unternehmen) von Nintendo
Nintendo (Unternehmen) von Nintendo - Bildquelle: Nintendo
Auch diese Woche wird es frische Inhalte auf Nintendos Download-Kanälen geben. Hier alle Neuheiten auf einen Blick:

Nintendo eShop
  • LEGO Batman 2: DC Super Heroes Demo (kostenlos)
  • Donkey Kong Jr. (Preis: 5 Euro)
  • NES Open Tournament Golf (Preis: 4 Euro)
  • THEATRHYTHM FINAL FANTASY (Add-on Content) (Preis: 1 Euro)
  • Rummikub (Preis: 8 Euro)

Nintendo DSi Shop
  • Rummikub (Preis: 800 DSi-Punkte)

Nintendo Wii - WiiWare

  • 2020 SUPER BASEBALL (Preis: 900 Wii-Punkte)
Quelle: Pressemitteilung Nintendo

Kommentare

monkeybrain schrieb am
Flashmage hat geschrieben:Es ist seit einigen Wochen ein Gesetz in Kraft getreten, dass gedownloadete Spiele weiterverkauft werden können. Naja, trotzdem lohnen sich 44,99? nicht. Ich brauche bei solchen Spielen irgendwie ein Case. Weil ich es halt weiterverkaufen kann und weil es irgendwie ein gutes Gefühl ist, etwas in der Hand zu haben. Soll jetzt nicht pervers rüberkommen. :lol:

Das ist so nicht ganz richtig.
Die Rechtssprechung (in diesem Fall glaube ich wars der EuGH) hat Entschieden, dass der Lizenznehmer einer Software diese Lizenz weiterveräußern darf.
Praktisch bedeutet das eben, dass man Software jeglicher Art weiterverkaufen darf. Allerdings ist das nicht der Fall, wenn der Softwarekauf bestimmten
Bedingungen unterliegt. Bspw könnte das bei einer über Steam erworbenen Software ausgeschlossen sein, wenn inherent ist, dass eine Software mit
Steamanbindung den Weiterverkauf zb durch eine bekannte technische Begrenzung auschließt.
Das Ganze ist vergleichbar mit dem Recht Software für private Sicherungszwecke zu kopieren, es sei denn der Hersteller verhindert das durch
einen Raupkopierschutz und gibt das auch auch deutlich auf der Verpackung zu erkennen.
Der Unterschied ist, dass beim Softwarekauf auf die Lebenserfahrung des Käufers abgestellt wird, ihm also in bestimmten Fällen klar sein muss,
dass ein Weiterverkauf ausgeschlossen ist.
Hoffentlich konnte ich das verständlich und ohne zu viel Fachquark erklären.. :)
PS: Ein Umtauschrecht ist insofern ausgeschlossen, das dieses zwar bei Verträgen im Fernabsatz, in diesem Fall via Internet, grundsätzlich gewährt wird,
allerdings Softwarekäufe davon ausgeschlossen sind weil man diese 1) vor Rückgabe kopieren könnte und 2) dies dem Zweck des gegenständlichen
Umtauschrechts(Ausprobieren) widerspräche.
Flashmage schrieb am
Es ist seit einigen Wochen ein Gesetz in Kraft getreten, dass gedownloadete Spiele weiterverkauft werden können. Naja, trotzdem lohnen sich 44,99? nicht. Ich brauche bei solchen Spielen irgendwie ein Case. Weil ich es halt weiterverkaufen kann und weil es irgendwie ein gutes Gefühl ist, etwas in der Hand zu haben. Soll jetzt nicht pervers rüberkommen. :lol:
SpikeX1 schrieb am
Es gibt 500 Sterne und für DLC gabs, meine ich, noch nie Umtauschrecht, oder?
Flashmage schrieb am
Ich wünsche mir wirklich, dass sie Super Mario World 1 und 2 als Download bringen. Achja, als ich gestern gesehen habe, dass die "New"super Mario Bros. 2 als Download anbieten, dachte ich, ich falle vom Hocker. Sage und schreibe 44,99? wollen die dafür. Wahrscheinlich dann nichtmal Umtauschrecht, 250 Punkte usw. Ich meine, ich bekomme das Spiel für 39,99? bei Amazon mit Case und allem.
schrieb am