Flashmage hat geschrieben:Es ist seit einigen Wochen ein Gesetz in Kraft getreten, dass gedownloadete Spiele weiterverkauft werden können. Naja, trotzdem lohnen sich 44,99? nicht. Ich brauche bei solchen Spielen irgendwie ein Case. Weil ich es halt weiterverkaufen kann und weil es irgendwie ein gutes Gefühl ist, etwas in der Hand zu haben. Soll jetzt nicht pervers rüberkommen.
Das ist so nicht ganz richtig.
Die Rechtssprechung (in diesem Fall glaube ich wars der EuGH) hat Entschieden, dass der Lizenznehmer einer Software diese Lizenz weiterveräußern darf.
Praktisch bedeutet das eben, dass man Software jeglicher Art weiterverkaufen darf. Allerdings ist das nicht der Fall, wenn der Softwarekauf bestimmten
Bedingungen unterliegt. Bspw könnte das bei einer über Steam erworbenen Software ausgeschlossen sein, wenn inherent ist, dass eine Software mit
Steamanbindung den Weiterverkauf zb durch eine bekannte technische Begrenzung auschließt.
Das Ganze ist vergleichbar mit dem Recht Software für private Sicherungszwecke zu kopieren, es sei denn der Hersteller verhindert das durch
einen Raupkopierschutz und gibt das auch auch deutlich auf der Verpackung zu erkennen.
Der Unterschied ist, dass beim Softwarekauf auf die Lebenserfahrung des Käufers abgestellt wird, ihm also in bestimmten Fällen klar sein muss,
dass ein Weiterverkauf ausgeschlossen ist.
Hoffentlich konnte ich das verständlich und ohne zu viel Fachquark erklären..
PS: Ein Umtauschrecht ist insofern ausgeschlossen, das dieses zwar bei Verträgen im Fernabsatz, in diesem Fall via Internet, grundsätzlich gewährt wird,
allerdings Softwarekäufe davon ausgeschlossen sind weil man diese 1) vor Rückgabe kopieren könnte und 2) dies dem Zweck des gegenständlichen
Umtauschrechts(Ausprobieren) widerspräche.