von Julian Dasgupta,

USK: Einstufung für Online-Spiele möglich

Bis dato fielen vorwiegend (auch) auf Datenträgern vertriebene Spiele in den Verantwortungsbereich der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle. In Zeiten von Spielen, die häufig nur noch über Download-Plattformen vertrieben oder gleich direkt per Browser konsumiert werden, war eine Anpassung der geltenden Regelung notwendig, die mit der kommenden Novelle des Jugenschutzgesetzes umgesetzt werden soll. Bisher war unklar, ob die Bewertung solcher Spiele und Filme nicht in die Obhut des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages der Länder fällt.

Auch Hersteller von Spielen, die ausschließlich per Internet vertrieben werden, wird es dann möglich sein, ihre Produkt bei der USK einzureichen, diese bewerten zu lassen und sie mit einem entsprechenden Siegel zu versehen. Eltern kann so eine ihnen aus dem Retailbereich vertraute Einstufung geboten werden. Auch können jene Titel so in Jugendschutzsoftware berücksichtigt werden, die auf entsprechende Klassifizierungen setzt.

Bei der USK wird die Anpassung erwartungsgemäß positiv aufgenommen. So heißt es u.a.:

"Mit einer Neuregelung des Jugendschutzgesetzes vollzöge sich ein weiter Schritt einer notwendigen Anpassung des Jugendmedienschutzes in Deutschland, dem vor dem Hintergrund eines globalen Internet noch weitere werden folgen müssen."

Der Geschäftsführer des Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware Dr. Maximilian Schenk kommentiert die Novellierung im Rahmen einer Mitteilung des Verbands folgendermaßen:

"Ich hoffe, dass wir damit auf dem Weg sind, eine tragfähige und praktikable Lösung zu finden, die der Logik des grenzenlosen Internets und damit den Verbrauchern wie den Inhalte-Anbietern gerecht wird. Die Klarstellung, welche gesetzlichen Grundlagen für online vertriebene Spiele greifen, ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Wir benötigen einen funktionierenden Jugendschutz, der über die Grenzen von Deutschland hinaus im internationalen Kontext bestehen kann und die zunehmende Verschmelzung von On- und Offline widerspiegelt."

Links:
Quelle: Pressmitteilungen; BMFSJ, BIU & USK

Kommentare

Creepwalker schrieb am
Man merkt wie die deutschen Behörden und Verwaltungen der Zeit mal wieder hinterherhinken..
Während die sich noch um Zuständigkeiten streiten, wächst der Internetschwarzmarkt munter weiter und die 12-17 Jährigen laden ihre Games zum großen Teil von Filehostern und Torrents, während auf dem Smartphone die neusten Pornos laufen.
Vielleicht sollte man die USK umstrukturieren und lieber Elternaufklärung zum Thema Jugendschutz am Computer/Smartphone aufklären..
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle hat nämlich längst keine Kontrolle mehr über den Markt und es kommt nur zur Bevormundung der richtigen Erwachsenen. (20+)
Mein Tip wäre: Mehr Geld für Kinder und Jugendprojekte und keine Schließung/Kürzung von Jugendeinrichtungen.
Alles andere ist Geldverschwendung und deutscher Staatschauvinismus. :!:
Todesglubsch schrieb am
Schon, aber es gibt viele Spiele die werden bereits im Vorfeld "großzügig" geschnitten. Zudem haben manche Publisher bewiesen, dass man mit etwas Sitzfleisch auch andere USK-Wertungen herausholen kann.
Noch besser wäre es, wenn Spiele die ab 18 sind ungeschnitten raus kommen würden
Jup, aber daran ist ja nicht die USK Schuld.
Bambi0815 schrieb am
Der Wayne hat geschrieben:
RoSeDeLuXe hat geschrieben:jawohl dann kürzt /schneidet die USK bald auch onlineeinkäufe!
Die USK schneidet nichts und hat noch nie etwas geschnitten.
Ist glaube ich allen klar, aber die usk fällt das urteil dafür also würd ich ihm schon zustimmen.
Bambi0815 schrieb am
Klingt nach wegen das internet zu zensieren. Solange sie erwachsene von jugendlichen dabei unterscheiden können.
Der Wayne schrieb am
RoSeDeLuXe hat geschrieben:jawohl dann kürzt /schneidet die USK bald auch onlineeinkäufe!
Die USK schneidet nichts und hat noch nie etwas geschnitten.
schrieb am