Also nur weil größere Summen den Account wechseln, heißt das noch lange nicht, dass da was illegales vor sich geht. Auf verdacht dagegen vorzugehen wäre Schwachsinn. Nur einen echten Beweis zu haben ist da deutlich schwieriger.
von Marcel Kleffmann,
eBay verbietet Auktionen mit virtuellen Gütern
Laut einem Artikel bei Slashdot will eBay in naher Zukunft alle Auktionen mit "virtuellen Gütern" streichen und nicht mehr zulassen, jedenfalls in den USA und GB. Somit dürfen keine Online-Rollenspiel-Accounts, Ingame-Gegenstände oder virtuelle Zahlungsmittel (wie Gold) mehr versteigert werden. eBay-Sprecher Mr. Hani Durzy stellt klar, dass eBay damit nur eine AGB-Klausel in die Tat umsetzt, denn der Verkäufer muss der autorisierte Besitzer des Auktionsgegenstandes sein - und Ingame-Gegenstände gehören (rechtlich gesehen) in der Regel dem Entwickler oder Publisher: "The seller must be the owner of the underlying intellectual property, or authorized to distribute it by the intellectual property owner". Die Missachtung der Regelung soll zur Schließung des eBay-Accounts führen.