von Marcel Kleffmann,

Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen

Steam (Service) von Valve Software
Steam (Service) von Valve Software - Bildquelle: Valve Software
Die Europäische Kommission hat drei (getrennte) Untersuchungen eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Praktiken im Online-Handel Verbraucher daran hindern, Unterhaltungselektronik, Videospiele und Hotelübernachtungen über Grenzen hinweg auswählen und zu wettbewerbsfähigen Preisen zu erwerben, und damit möglicherweise gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen. Vor allem das Geoblocking (Ländersperre, Geo-Lock, Regionensperre) bei Steam ist den europäischen Wettbewerbshütern ein Dorn im Auge.

"Die Kommission prüft derzeit bilaterale Vereinbarungen zwischen der Valve Corporation, der Eigentümerin der Spiele-Vertriebsplattform Steam, und den fünf Videospiel-Herausgebern Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax. Die Untersuchung hat Geoblocking-Praktiken zum Gegenstand, bei denen die Unternehmen Verbraucher daran hindern, digitale Inhalte (in diesem Fall PC-Videospiele) zu kaufen, weil sich die Verbraucher im Ausland befinden bzw. dort ihren Wohnsitz haben. Nach dem Kauf bestimmter PC-Videospiele müssen die Nutzer vor der Verwendung des Spiels bestätigen, dass es sich nicht um eine Raubkopie handelt. Dies geschieht über einen 'Aktivierungsschlüssel' auf der Vertriebsplattform Steam. Diese Vorgehensweise kommt bei einer breiten Palette von Spielen zum Einsatz, unter anderem bei Sport-, Simulations- und Actionspielen.

Die Untersuchung konzentriert sich auf die Frage, ob die in Rede stehenden Vereinbarungen den Einsatz von Aktivierungsschlüsseln zum Zwecke des Geoblockings vorschreiben bzw. vorgeschrieben haben. Ein 'Aktivierungsschlüssel' kann nur den Verbrauchern in einem bestimmten EU-Mitgliedstaat (z. B. in der Tschechischen Republik oder in Polen) Zugang zu einem gekauften Spiel gewähren. Dies könnte einen Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften darstellen, da der grenzüberschreitende Wettbewerb infolge der Beschränkung des sogenannten 'Parallelhandels' im Binnenmarkt beeinträchtigt und Verbraucher daran gehindert werden, Spiele zu günstigeren Preisen aus anderen Mitgliedstaaten zu beziehen. Die Kommission führt diese eingehende Untersuchung auf eigene Initiative durch."


EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Der elektronische Handel sollte den Verbrauchern eine größere Auswahl an Waren und Dienstleistungen verschaffen und ihnen die Möglichkeit bieten, über Grenzen hinweg einzukaufen. Die drei Untersuchungen, die wir heute eingeleitet haben, konzentrieren sich auf Verhaltensweisen, bei denen wir den Verdacht haben, dass sie von den betreffenden Unternehmen eingesetzt werden, um den Verbrauchern diese Vorteile zu verwehren. Es geht um die Bereiche Unterhaltungselektronik, Videospiele und Hotelübernachtungen. Wir werden prüfen, ob die betroffenen Unternehmen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, indem sie die Einzelhandelspreise in unlauterer Weise beschränken oder Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Standortes bestimmte Angebote vorenthalten."
Quelle: Margrethe Vestager

Kommentare

4lpak4 schrieb am
benstor214 hat geschrieben:
4lpak4 hat geschrieben:Oder mit anderen Worten:
Wenn du mit deinem Partner vögelst und dein Mitbewohner lässt den Gasableser rein und der sieht euch aus Versehen beim vögeln, dann hattet ihr deshalb noch lange nicht Sex in der Öffentlichkeit.
Es freut mich jedes Mal außerordentlich, wenn es einem routinierten Foren-Mitglied möglich ist, seine Erfahrungen einzubringen. :D
:lol: Gut gegeben.
Aber wenn man halt so Sachen liest wie "wenn der Elektriker kommt ist es ne öffentliche Vorführung" kann ich nur den Kopf schütteln.
Jim Panse schrieb am
benstor214 hat geschrieben:
4lpak4 hat geschrieben:Oder mit anderen Worten:
Wenn du mit deinem Partner vögelst und dein Mitbewohner lässt den Gasableser rein und der sieht euch aus Versehen beim vögeln, dann hattet ihr deshalb noch lange nicht Sex in der Öffentlichkeit.
Es freut mich jedes Mal außerordentlich, wenn es einem routinierten Foren-Mitglied möglich ist, seine Erfahrungen einzubringen. :D
:lol: Ich schmeiß' mich weg. ^^
Zinssm schrieb am
Man kann nur wieder davor warnen juristische Tips in einem Spieleforum ernst zu nehmen!
-^Killerdödel_92^- schrieb am
4lpak4 hat geschrieben:Oder mit anderen Worten:
Wenn du mit deinem Partner vögelst und dein Mitbewohner lässt den Gasableser rein und der sieht euch aus Versehen beim vögeln, dann hattet ihr deshalb noch lange nicht Sex in der Öffentlichkeit.
Es freut mich jedes Mal außerordentlich, wenn es einem routinierten Foren-Mitglied möglich ist, seine Erfahrungen einzubringen. :D
4lpak4 schrieb am
sourcOr hat geschrieben:
Spoiler
Show
sYntiq hat geschrieben:
SethSteiner hat geschrieben:Nein, es ist nicht illegal sie zu kaufen. Die Einfuhr über den Postweg ist zwar nicht legal, weshalb da auch was vom Zoll angefangen werden kann, so wie es bei mir mit Gears of War 2 der Fall war aber man selbst macht sich nicht strafbar dabei, sondern der Versender.
Danke dass du nochmal mit anderen Worten das wiederholst was ich geschrieben habe.
Du hast es aber so net geschrieben. Der Käufer (privat) macht hier nichts Illegales, auch wenn er sich das Spiel zuschicken lässt.
Auch die Geschichte mit der öffentlichen Ausstellung und dem Handwerker find ich sehr fragwürdig.
Weil einfach nicht korrekt.
Dein Heim ist nicht öffentlich.
Wenn du daheim Sachen machst ist es im Privaten Raum, egal wer dazu kommt.
Wenn du Freunde einlädst ist es immernoch Privat.
Würdest du aber die Türe aufmachen, ein Schild an die Tür stellen auf dem steht "Nur herein spaziert", dann hättest du zumindest die Öffentlichkeit eingeladen, ob das dann aber per se öffentlich wäre kann ich auch noch nicht sagen.
Eine Wohnung ist nicht öffentlich, weil da nicht jeder rein darf der will.
Eine Bibliothek ist öffentlich, eine Disco ist öffentlich, ein Kino ist öffentlich.
Eine Feldmaus wird nicht zur Hausmaus nur weil sie die Türschwelle übertritt.
Oder mit anderen Worten:
Wenn du mit deinem Partner vögelst und dein Mitbewohner lässt den Gasableser rein und der sieht euch aus Versehen beim vögeln, dann hattet ihr deshalb noch lange nicht Sex in der Öffentlichkeit.
schrieb am