Test: Counter-Strike (Shooter)

von Joerg



Neuer Vorstoss im Jugendschutz
Entwickler:
Publisher: Vivendi Universal
Release:
kein Termin
Spielinfo Bilder  
Die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Armin Laschet, Generationsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, haben ein Sofortprogramm zur Verbesserung des Jugendschutzes ausgearbeitet, damit fahren sie den strikten Bayern in die Parade.

 
In dem so bezeichneten "Sofortprogramm zur Verbesserung des Jugendschutzes" stellen sie eigene Vorschläge vor, die unter anderem das Indizieren von Spielen vereinfachen und zugleich den Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessern sollen.

So soll es ein automatisches Verkaufsverbot an Minderjährige geben. Wer jugendgefährdende Spiele an Menschen unter 18 veräußert, würde sich dann strafbar machen.

Die Kriterien, welche zur Indizierung eines Spiels führen, sollen vereinfacht werden. Das "Sofortprogramm" teilt sich in vier Säulen auf:

1. Säule / Verschärfung des JuSchG

  2. Säule / Besserer gesetzlicher Vollzug

  
Extrem gewaltbeherrschte Trägermedien (Spiele, Videos, DVDs) sind per Gesetz automatisch für Kinder und Jugendliche verboten. Es sind keine Prüfverfahren durch die BPjM nötig. Ein Abgabe- und Werbeverbot ist die Folge, nur in gesonderten Geschäften sollen die Spiele an Erwachsene verkauft werden. Es reicht in Zukunft, wenn das ganze Spiel von Gewalt beherrscht wird, auch ohne das Gewalt verherrlicht wird (§ 15 Abs. 2 JuSchG). Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erhält erweiterte Indizierungskriterien. Die Kriterien sind richtungsweisend für die Bundesprüfstelle, um Medien als jugendgefährdend einzustufen.

Künftig werden folgende Spiele indiziert:
- Spiele, in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit ´Leben sammeln´ oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird
- Spiele, in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden

Die Größe der Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) auf den Verpackungen der Bildträger wird plakativ wie die Hinweise zu Gesundheitsgefahren auf Zigarettenpackungen gesetzlich festgelegt (§ 12 Abs. 2 JuSchG). Weiterhin sollen Testkäufe gesetzlich zugelassen werden, wodurch die zuständigen Behörden bessere Kontrollen durchführen können. Auch soll eine Initiative zur Umrüstung von Kassensystemen gestartet werden. Verkaufspersonal soll durch akustische und optische Warnhinweise auf die jugendschutzrechtlichen Abgabeverbote hingewiesen werden.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU): "Wir wissen schon heute, dass für einen besseren Jugendschutz in der Praxis Gesetzesänderungen notwendig sind, deshalb handeln wir jetzt mit dem Sofortprogramm."

"Dies ist ein klares Signal für Hersteller und Händler. Der Gesetzgeber sagt sehr klar: Diese Medien gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Ein Händler, der solche Spiele an Kinder und Jugendliche unter 18 verkauft, macht sich strafbar."

3. Säule /  Qualitätssicherung

  4. Säule / Kommunikation

   
Die USK soll transparenter und effektiver arbeiten. Die Kriterien für die Alterskennzeichen sollen konkreter gefasst werden, auch eine Abgrenzung zu den Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) soll erfolgen. Die BPjM wird an den Prüfungen der USK mitwirken.

Die USK soll eine offensive Informationspolitik zu Entscheidungen der Alterskennzeichnung starten, um Eltern und Kinder über die Vorgehen der USK besser zu informieren. Es wird weiterhin eine Initiative der Jugendministerkonferenz, Kulturministerkonferenz und des Bundesfamilienministeriums für einen "Tag des Jugendmedienschutzes" im Zusammenhang mit einer "Woche des Jugendschutzes" gemeinsam mit den Kommunen angestrebt. An Schulen soll der "Jugendmedienschutz" verstärkt thematisiert werden. Eltern sollen besser beraten werden, USK und BPjM sollen ihre Servicetelefone ausbauen und Beratungsangebote ermöglichen. Ende 2007/Anfang 2008 soll eine Europäische Fachkonferenz unter dem Titel "Quo Vadis Jugendmedienschutz?" stattfinden. Ziel ist es, Eckpunkte für die Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens zwischen Schutzerfordernis, Selbstbestimmung und internationalen Regelungen zu definieren.

Nicht ganz so radikal wie in dem bayerischen Vorschlag wird hier an die Problematik herangegangen. Trotzdem fragt man sich bei Sätzen wie: "Es reicht in Zukunft, wenn das ganze Spiel von Gewalt beherrscht wird, auch ohne das Gewalt verherrlicht wird.", wann denn dies der Fall ist. Ist es der Fall, wenn Super-Mario Level für Level auf Schildkröten einprügelt? Ist es der Fall, wenn sich wie in jedem drittklassigen Actionfilm Anti-Terroreinheiten und Terroristen wilde Schießereien liefern? Fragen, die sich wohl erst beantworten lassen, wenn der Vorschlag konkretere Gestalt annimmt.

Quelle: gamesmarkt.de
 
 

 

   

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