In Ordnung. darüber habe ich nicht nachgedacht.DARK-THREAT hat geschrieben:Wenn er nicht im ALG2 wäre, hätte er nicht den Satz von 10 Euro bekommen. Da ich, und da bin ich ehrlich, auch mal Strafsätze bekommen habe, kenne ich die Höhen, wenn man in Arbeit steht.FuerstderSchatten hat geschrieben:Ob er Hartz 4 bezieht wird doch gar nicht erwähnt, nur das er arbeitslos ist. Übrigens auch nicht, dass er zur Zeit der Beziehung arbeitslos war.
von Jens Bischoff,
23-jähriger betäubte Freundin, um ungestört Computer spielen zu können
Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung meldet, habe sich ein 23-jähriger Mann vor dem Amtsgericht in Castrop-Rauxel verantworten müssen, weil er seine Freundin mit einem Schlafmittel betäubt habe, um in Ruhe mit Freunden am Computer spielen zu können. Aufgrund seines umgehenden Geständnisses sei das Strafmaß mit 500 Euro (50 Tagessätze à 10 Euro) jedoch moderat ausgefallen. Als seine damalige Freundin an besagtem Abend von der Arbeit nach Hause kam, habe er ihr ein Schlafmittel in den Tee gemischt, wodurch sie bis zum nächsten Mittag geschlafen habe und selbst bei der anschließenden Autofahrt zur Arbeit immer wieder weggenickt sei. Obwohl sich die beiden längst getrennt haben, gelobte der Angeklagte Besserung und erhielt sogar einen Abschlag auf eine andere noch ausstehende Geldstrafe, die der Arbeitslose derzeit abstottere.