Das mit dem 14 tägigen Rückgaberecht im fernabsatz werden die schon wissen.Jazzdude hat geschrieben:
Gilt in Deutschland nicht ein allgemeines Rückgaberecht für ALLE Waren (ausgenommen Lebensmittel), die innerhalb von 14 Tagen in Originalverpackung (in diesem Falle eingeschweißt) zurückgegeben werden?
Ich denke der Auftrag der Verkäufer ist auch ein Stück verunsicherung! Jedes zurückgegangene Spiel ist schlecht für den Laden. Daher wird auf Verunsicherung gesetzt.
edit: Hab grade gegoogelt. Leider immer nur auf Vereinbarung. D.h. jeder Laden kann es selbst entscheiden.
Schüchtert zur Not die coolen Checker hinter der Kasse ein bisschen ein, denn von Recht haben die genau so wenig ahnung.
Aber jeder gute laden wird bei einem begründeten Ansinnen auf Rückgabe/Umtausch kulant sein.
Wenn die es nicht sind sagt das jedenfalls schon einiges aus.