Vor einem Monat schon hatte Die Welt berichtet, dass es zwischen der Stadt Köln und der Immobiliengesellschaft Oppenheim-Esch kriselt. Letzterer gehören über eine Tochtergesellschaft vier Hallen, ein Kongresszentrum sowie das Verwaltungsgebäude auf dem Messegelände in der Rheinmetropole. Für die Nutzung jener Gebäude entrichtete die Koelnmesse bis dato eines Jahresmiete von 20,7 Mio. Euro. Das wiederum empfand der Oberbürgermeister (und gleichzeitig damit auch: Aufsichtsratschef des Veranstalters) als zu hoch und gab ein Rechtsgutachten in Auftrag.
Wie GI.biz nun mitteilt, hat sich die Situation nicht verbessert. Die Stadt habe den Mietvertrag mittlerweile aufgekündigt. Da das Bauvorhaben vor über sechs Jahren zudem nicht öffentlich ausgeschrieben wurde, sitzt den Beteiligten außerdem die EU-Kommission im Nacken und forderte eine Rückabwicklung des Geschäfts bis zum 3. August. Die Koelnmesse besteht auf eine Rückübertragung - Oppenheim-Esch soll dafür mit einem Betrag in Höhe des damals gezahlten Geldes für das Grundstück sowie des Werts der mittlerweile darauf errichteten Gebäude entschädigt werden.
Dort sieht man das naturgemäß etwas anders und ist bereit, "jedweden prozessualen Weg" zu beschreiten. Die Kündigung sei aus Sicht des Unternehmens unwirksam, die Stadt sei weiterhin verpflichtet, eine Mietgebühr zu zahlen. Im Extremfall könnte gar eine Zwangsräumung drohen.
Die Koelnmesse pocht auf ein "dringliches Nutzungsrecht" und ließ gegenüber dem Magazin verlauten: "Die Veranstaltungen sind sicher und wir werden die gamescom noch erfolgreicher durchführen als im Jahr zuvor." Bei der Immobilienfirma ist man hingegen überzeugt davon, dass das Nutzungsrecht explizit an die Mietzahlungen gebunden ist. Beim Herstellerverband BIU macht man sich derzeit allerdings keine Sorgen:
"Wir gehen davon aus, dass sich die Tore der Messe öffnen werden und die gamescom nicht von einstweiligen Maßnahmen betroffen ist. Trotz aller Drohgebärden erwarten wir, dass sich etwaige juristische Scharmützel allenfalls abseits der gamescom zwischen der Stadt Köln und dem Geländeeigentümer abspielen. Der Eigentümer kann an einer Absage der Messe ja kein Interesse haben, da er selbst ein erhebliches Haftungsrisiko trägt, wenn im Nachhinein die Unzulässigkeit von einstweiligen Maßnahmen gerichtlich festgestellt werden würde."
von
Julian Dasgupta,