von Marcel Kleffmann,

GameStop: Aussicht auf digitale Gebrauchtspiele

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GameStop als eine der größten Einzelhandelsketten für Computerspiele und Unterhaltungssoftware generiert 27,4 Prozent des Umsatzes durch den Handel mit gebrauchten Spielen. Und laut einem Interview mit Paul Raines (Chef von GameStop) wird momentan untersucht bzw. in Betracht gezogen, inwiefern es möglich sein könnte, dass sich auch (gebrauchte) digital erstandene Spiele wieder verkaufen lassen. Hierzu steht GameStop u.a. mit einigen Startup-Unternehmen aus Europa in Kontakt, die über entsprechende neue Technologien verfügen. "Wir sind interessiert. (...) Momentan sehen wir es noch nicht als bedeutenden Markt an, aber ich denke, wir befinden uns erst ganz am Anfang", sagte Paul Raines.

"It's very interesting," he said. "There are some technologies out there in Europe, and we've looked at a couple that are involved. We're interested; it's not a meaningful business yet. Right now we're not seeing that as a huge market, but I think we're on the leading edge. There are a few companies, a few startups, out there that we've talked to that are." (Quelle: Gamespot)

Wie solch ein Konzept zum Verkauf von digital erworbenen Spielen aussehen könnte, ist völlig unklar, denn die meisten dieser Spiele sind (bisher untrennbar) an einen Spieler-Account gebunden - wie bei Steam oder Origin etc. Gerade am Anfang des Monats hatte der EU-Gerichtshof den Weiterverkauf von Download-Software prinzipiell erlaubt (wir berichteten).
Quelle: GameSpot; Gamasutra

Kommentare

xtremefl0 schrieb am
Um nochmal ein abschließendes Statement abzugeben: Generell finde ich die Idee von der Erschaffung eines digitalen Gebrauchtmarktes sehr löblich - wenn man es richtig anstellt. Eine digitale Distributionsplattform, die in ernsthafte Konkurrenz zum Retailmarkt treten will, muss folgende Eigenschaften aufweisen:
1. Faire Preise,
2. Wiederverkaufbarkeit seiner Spiele zu angemessenen Konditionen,
3. "Ausleihbarkeit" seiner Spiele an Freunde,
4. Offline-Spielmöglichkeit der eigenen Games.
DANN würde ich sogar die digitale Distribution mit offenen Armen begrüßen, da es vor allem das Kaufen und Verkaufen von Spielen einfacher macht und im Vergleich sehr umweltfreundlich ist.
Negativ ist und bleibt natürlich, dass man dann nichts mehr "in der Hand" hat und Leute mit langsamer oder nutzungsbeschränkter Internetverbindung das Nachsehen haben. Aber trotzdem........
Warten wir mal ab, was Gamestop & Co. noch so aus dem Hut zaubern ;-)
hushkeks schrieb am
das sind probleme die ich früher noch nicht hatte...
Wigggenz schrieb am
Ich stehe kurz davor, die Hoffnung auf die Rückkehr von gebraucht kaufbaren PC-Spielen aufzugeben.
Da finden die Publisher immer irgendwelche Schlupflöcher, um zusätzlich abzukassieren.
Dann muss ich halt immer ein paar Jährchen warten, bevor ich mir ein Spiel zulege. Die meisten Titel sind den Vollpreis nämlich nicht wert. Gibt dafür genügend alte Perlen, die ich noch nicht gespielt habe, zu angemessenen Preisen :)
Bambi0815 schrieb am
Bei uns ist gamestop bekannt für den satz: "must du vorbestellen" mit dem zweck dem kunden zu sagen: wenn du es nicht tust bekommst du vermutlich das spiel nicht. denke das ist firmenpolitik. kann das jemand bestätigen? hat mich schon immer mal interessiert.
Arteas schrieb am
leifman hat geschrieben: nicht nur geld ist ein mittel, auch ein spiel ist ein mittel welches in einen anderes mittel eingetauscht wird, mehr ist das nicht!
Das ist formal nicht richtig. Beim Käufen/Verkäufen kommen jeweils zwei Veträge zustande bzw. die Aktion Kauf/Verkauf gliedert sich in zwei Unterverträge. GELD ist dabei das ZAHLUNGSMITTEL. Die Ware ist das nicht. Und eine Ware kann auch kein Taschengeld sein,und nicht so gesehen werden. Handeln mit Ware kann ein Minderjaehriger noch nicht ohne dabeisein eines Vertreters. Jedenfalls auf dem Papier. Wie das in der Realität aussieht wissen wir alle :P Wobei ich sagen muss, dass die meisten Minderjaehrigen die ich kenne wenig verkaufen, sondern eher horten. Hat wohl mit dem "Gierfaktor" bei Kindern zu tun :)
In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind.
soll ich das jetzt noch en detail erklären?
kind bekommt das mittel geld zur verfügung, kauft ein spiel, bringt das mittel spiel zu gamestop, bekommt das mittel geld!
[/quote]
Und genau da liegt der Hund begraben. Ein Minderjaehriger kann kein Spiel verkaufen, da es kein TaschenGELD ist. Geld ist klar definiert durch den Gesetzgeber. Und ebenso der TaschenGELDparagraph. darum auch explizit das Beispiel mit Tante und GELDgeschenk.
alles im oberen passus geregelt!
greetingz
Nope, auch wenn manche gerne mehr interpretieren als "lesen". Solche Paragraphen sind wortwörtlich zu nehmen. Der Interpretationsspielraum ist beim TaschenGELDparagraphen bewusst aeusserst gering durch die Formulierung.
Wie gesagt...auch hier...
schrieb am