da gehts nicht um Jugendschutz sondern um STGB "Gewaltverherrlichung" und das hat mit dem Jugenschutz rein gar nichts zu tun du Tuppes.
Die Darstellung von Nippeln ist in DE sowieso nicht mit Sanktionen belegt.
Selbst komplett nackte Brüste dürfen aller Orten frei zugänglich zur Werbung benutzt werden. Also her mit den Nippeln für alle Nippelfetischisten.^^
Wenn jedoch ein Spiel explizite GEwaltdetails hervorkehrt ohne die das Spiel genauso spielbar bliebe, bzw. bei Entschärfung dieser Details, dann kann ein Richter durchaus zum Schluss kommen das eben jene Akte der Grausamkeit die niederen Instinkte des Konsumenten ansprechen soll und somit als Selbstzweck Gewalt instrumentalisiert wird. Diesem Risiko will sich der Hersteller natürlich nicht aussetzen, denn das bedeutet VERBOT
des Produkts und nicht nur eingeschränkte Abgabe an über 18 Jahre
alte Personen. Wer jetzt argumentiert dass es im Film aber anders
geht, der sollte sich im Klaren sein dass die deutsche Rechtsprechung
Film als Kulturgut ansieht und dementsprechend eine Zensur nur sehr
eingeschränkt bzw gar nicht möglich ist.
Deshalb dürfen z.b im Film selbst dann wenn sie nicht auf echten historischen Begebenheiten beruhen auich verbotene Symbole der NS
Zeit gezeigt werden, im Spiel jedoch nicht, da Spiele nicht als Kulturgut
angesehen werden sondern als normale Ware. (Diese Art von nicht hinterfragender Zensur halte ich für Quatsch, aber so ist es nunmal.Imho sollte das erlaubt sein, jedoch wenn die Spielinhalte die NS Seite verherrlichen sollte das ganze Spiel natürlich verboten bleiben).
Ausserdem wandelt sich die Rechtsprechung, ich finde es partiell bedenklich wie Film,Theater,Literatur die ja auch einen kommerziellen
Charakter haben können eine Sonderstellung vor Videospielen eingeräumt wird, da es mindestens genausoviel Kreativität und künsterlische Fähigket erfordert eine visuelle Erlebniswelt in einem Spiel zu implementieren wie einen Film oder ein Bild oder ein künstlerisches Foto zu erschaffen, wenn nicht...
Die Darstellung von Nippeln ist in DE sowieso nicht mit Sanktionen belegt.
Selbst komplett nackte Brüste dürfen aller Orten frei zugänglich zur Werbung benutzt werden. Also her mit den Nippeln für alle Nippelfetischisten.^^
Wenn jedoch ein Spiel explizite GEwaltdetails hervorkehrt ohne die das Spiel genauso spielbar bliebe, bzw. bei Entschärfung dieser Details, dann kann ein Richter durchaus zum Schluss kommen das eben jene Akte der Grausamkeit die niederen Instinkte des Konsumenten ansprechen soll und somit als Selbstzweck Gewalt instrumentalisiert wird. Diesem Risiko will sich der Hersteller natürlich nicht aussetzen, denn das bedeutet VERBOT
des Produkts und nicht nur eingeschränkte Abgabe an über 18 Jahre
alte Personen. Wer jetzt argumentiert dass es im Film aber anders
geht, der sollte sich im Klaren sein dass die deutsche Rechtsprechung
Film als Kulturgut ansieht und dementsprechend eine Zensur nur sehr
eingeschränkt bzw gar nicht möglich ist.
Deshalb dürfen z.b im Film selbst dann wenn sie nicht auf echten historischen Begebenheiten beruhen auich verbotene Symbole der NS
Zeit gezeigt werden, im Spiel jedoch nicht, da Spiele nicht als Kulturgut
angesehen werden sondern als normale Ware. (Diese Art von nicht hinterfragender Zensur halte ich für Quatsch, aber so ist es nunmal.Imho sollte das erlaubt sein, jedoch wenn die Spielinhalte die NS Seite verherrlichen sollte das ganze Spiel natürlich verboten bleiben).
Ausserdem wandelt sich die Rechtsprechung, ich finde es partiell bedenklich wie Film,Theater,Literatur die ja auch einen kommerziellen
Charakter haben können eine Sonderstellung vor Videospielen eingeräumt wird, da es mindestens genausoviel Kreativität und künsterlische Fähigket erfordert eine visuelle Erlebniswelt in einem Spiel zu implementieren wie einen Film oder ein Bild oder ein künstlerisches Foto zu erschaffen, wenn nicht...