Ja nur das bereitstellen, Komentieren sowie ein geübtes Vorführen ist ja auch eine Leistung.Wigggenz hat geschrieben:Braucht man nicht.an_druid hat geschrieben:..und wo entsteht da der Schaden?TermiXx hat geschrieben: 1. Es werden Werbeeinnahmen generiert, wenn man youtube-Partner ist. Es gibt auch einige Seiten, die ermittelt haben, was ein "guter" Youtuber verdient, 20.000+ sind keine Seltenheit.
Man bereichert sich durch die Vorführung von urheberrechtlich geschützten Werken Anderer. Der Fokus liegt ja auf dem Spiel, auch wenn der Sprecher sehr markant in Erscheinung tritt.
Mit anderen Worten: man erlangt etwas durch Leistung Anderer ohne Rechtsgrund. Damit besteht eine große Nähe zum Bereicherungsrecht, und das ist nunmal in unserer Rechtsordnung seit mindestens 113 Jahren eine anerkannte Problematik, wo man auch ohne jemandem zu schaden dran ist.
Special: Allgemein (Sonstiges)
von Dieter Schmidt,
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