von Marcel Kleffmann,

Friday the 13th: The Game - Altersfreigabe nach Problemen erteilt; erscheint ungeschnitten in Deutschland

Friday the 13th: The Game (Action-Adventure) von Gun Media / Illfonic
Friday the 13th: The Game (Action-Adventure) von Gun Media / Illfonic - Bildquelle: Gun Media / Illfonic
Aktualisierung vom 09. Mai 2017, 19:25 Uhr:

Das ging schneller als erwartet: Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat Friday the 13th: The Game auch nach dem Appellationsverfahren die Altersfreigabe "ab 18 Jahren" (USK 18) erteilt. Das Horrorspiel wird somit pünktlich zum weltweiten Verkaufsstart am 26. Mai 2017 in digitaler Form auf PC, PlayStation 4 und Xbox One in Deutschland erhältlich sein - und zwar unzensiert bzw. ungeschnitten.




Ursprüngliche Meldung vom 07. Mai 2017, 15:31 Uhr:

Die Erteilung der Altersfreigabe von Friday the 13th: The Game scheint für Gun Media in Deutschland etwas turbulenter zu sein. In einer Steam-Diskussionsgruppe (via Schnittberichte) teilte ein Entwickler mit, dass die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) dem Spiel bei der ersten Prüfung keine Altersfreigabe erteilt hat. Gegen dieses Urteil hätten sie Einspruch eingelegt, heißt es. Im darauf folgenden Berufungsverfahren ist dann die provisorische Freigabe "ab 18 Jahren" erteilt worden. Doch am letzten Tag des Entscheidungsprozesses blockierte eine Partie (eine Landesregierung) diese Freigabe, was zur Einleitung des Appellationsverfahrens und der erneuten Prüfung des Titels geführt hat.

Weitere Informationen kann Gun Media zurzeit nicht verraten. Sie hoffen derweil, dass Friday the 13th: The Game die USK-Einstufung "ab 18 Jahren" erhalten wird. Das Verfahren wird allerdings mehr Zeit als geplant in Anspruch nehmen und deswegen sei es unwahrscheinlich, dass das Spiel pünktlich zum weltweiten Verkaufsstart am 26. Mai 2017 in digitaler Form auf PlayStation 4 und Xbox One in Deutschland erhältlich sein wird.

Bei der PEGI (Pan-European Game Information) hat das Spiel die Freigabe "ab 18 Jahren" erhalten, unter anderen wegen "extremer Gewalt", "wiederholten, grundlosen Tötungshandlungen" und "Vulgärsprache".

Letztes aktuelles Video: Termin-Trailer

Quelle: Schnittberichte

Kommentare

Spiritflare82 schrieb am
Worum gehts in dem Spiel? Einer spielt Jason und die anderen laufen vor ihm weg oder was, und das ganze dann online? Falls ja, scheint mir ein bissel dürftig zu sein um auf Dauer zu unterhalten...
Hab mir ein Video dazu angeguckt bin aber nicht wirklich schlau draus geworden
Hokurn schrieb am
Wigggenz hat geschrieben: ?09.05.2017 19:00 Und dein Versuch mich hier zu bemuttern "du spielst ja gerne, du siehst das halt anders als die Landesregierung eh nicht sachlich" ist mal völlig daneben.
Puh, bemuttern wollte ich dich nun wirklich nicht. Ich habe meine Meinung am Anfang geäußert und du argumentierst mit einer anderen Meinung gut dagegen.
Mag sein, dass du das als völlig daneben empfindest, aber ich habe eigentlich lediglich eine Vermutung angestellt. War nicht wirklich bissig gemeint.
Wir kommen nicht wirklich in diesem Thema zusammen. Das ist ok für mich. Insbesondere, weil es mir da um diesen generellen Behörden-Beissreflex ging, den ich dir jetzt aber nicht unbedingt unterstelle.
Die Killerspieldiskussion handhabe ich eigentlich wie die meisten. "Was man in Filmen sieht kann man in Videospielen als Erwachsener durchaus auch mal spielen."
Gut an Rape&Revenge hätte ich jetzt weniger Spaß, aber da hab ich ja auch bei Filmen keine Lust drauf.
Von Büchern will ich gar nicht erst sprechen. Das kann so gut beschrieben sein, dass man keine Bilder braucht und die Darstellung im Film/Spiel nicht dran kommen würde.
Arkatrex schrieb am
Das ganze wird eh direkt ad absurdum geführt in dem die Mami im Gamestop ihrem Balg einfach das Ding kauft was es ihm bringt. Der Großteil der Eltern interessiert sich eh nicht dafür, Hauptsache das Kind ist ruhig. Und das Personal wird den Teufel tun einen solch sicheren Euro abzulehnen.
So sieht es einfach aus.
Wigggenz schrieb am
Hokurn hat geschrieben: ?09.05.2017 09:51
Wigggenz hat geschrieben: ?08.05.2017 22:53 "Klare" Gesetze wie du dir das vorzustellen scheinst funktionieren nur bei einfachen Sachverhalten.
Im Jugendschutzrecht steckt immer eine Wertung bzw. Abwägung dahinter und es geht auch nicht anders... wie soll denn bitte der Begriff der Jugendgefährdung in einem Gesetzestext noch "präzisiert" werden, ohne dass etwas entweder fälschlich drunter fällt oder oder herausfällt... nur dass man dann im Falle eines so "klaren" Wortlauts nicht einmal mehr werten und abwägen kann und die einzige Möglichkeit letztlich ein falsches Ergebnis zu korrigieren das BVerfG wäre... und dann stell dir mal vor, das GG wäre nicht so "unklar" mit abstrakten Begriffen formuliert. Dann hätten wir mit Sicherheit keinen seit zig Jahren im Wesentlichen unveränderten Grundrechtskatalog, sondern der Gesetzgeber wäre locker doppelt solange an Verfassungsänderungen am verzweifeln ohne wirklich tagespolitische Gesetzesänderungen voranbringen zu können.
Also ja, der "unklare" Gesetzeswortlaut bzw. unbestimmte Rechtsbegriff macht bei bestimmten komplizierten und vor allem stetigem Wandel (aufgrund sich ändernder gesellschaftlicher Anschauungen oder wissenschaftlicher Erkenntnisse) unterliegenden Sachverhalten absolut Sinn und im Jugendschutz sind solche definitiv gegeben.
Das ist auch für Behörden nichts Neues, da das in jedem Rechtsgebiet mal in der ein oder anderen Situation vorkommt, auch beim Finanzbeamten oder Streifenpolizisten. Es ist etwas völlig Normales und auch Erwartbares für Rechtsanwender TB-Merkmale im Einzelfall auszulegen und zu werten und abzuwägen, schließlich riskiert man ja auch keine persönliche Haftung für Fehlentscheidungen für "Fehl-"entscheidungen bei unklarer Rechtslage, wenn z.B. noch keine obergerichtliche Rechtsprechung existiert.
Bis zu diesem Punkt stimmen wir vollkommen überein. ;)
Wigggenz hat geschrieben: ?08.05.2017 22:53 Und natürlich können emotionen einer vernünftigen...
schrieb am