Dort ist zudem von Absprachen die Rede, wonach auch die Download- und Aktivierungscodes von Spielen auf Wunsch der Hersteller bewusst so gestaltet wurden, dass sie nur innerhalb bestimmter Landesgrenzen eingelöst werden konnten. In der Urteilsbegründung der EU-Kommission heißt es, dass die verantwortlichen Hersteller damit gegen das EU-Kartellrecht verstoßen haben. Betroffen waren offenbar mehr als 100 Spiele verschiedener Genres und Hersteller.
Mit etwa 2,9 Millionen Euro fällt die Strafe für Focus Home Entertainment am höchsten aus, während Bandai Namco mit einem Bußgeld von 340.000 Euro den geringsten Betrag unter den verklagten Publishern zahlen muss. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bezeichnete die verhängten Strafen "als Erinnerung daran, dass es den Unternehmen nach dem EU-Wettbewerbsrecht untersagt ist, den grenzüberschreitenden Verkauf vertraglich zu beschränken".
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