Da bahnt sich vielleicht die nächste außergerichtliche Einigung an: Die Jury eines US-Bundesgerichts in San Francisco
entschied, dass die Klage von Robin Antonick gegen Electronic Arts rechtmäßig ist.
Antonick hatte Ende der 80er Jahre das erste Madden-Spiel für den Publisher entwickelt und sich vertraglich eine Gewinnbeteiligung zusichern lassen, sollte sich EA seine Arbeit oder Teile davon in kommenden Madden-Titeln zu Nutze machen bzw. darauf aufbauen.
Vor zwei Jahren hatte Antonick schließlich Klage gegen das Unternehmen eingereicht. EA habe ihm bis 1992 eine Beteiligung ausgezahlt - allerdings hätten auch die danach folgenden Spiele noch in irgendeiner Form auf seinem Code aufgebaut.
Electronic Arts hatte versucht, die Klage abweisen zu lassen. Die Ansprüche seien verjährt, versuchte der Publisher zu argumentieren. Antonick hätte dem Hersteller zufolge vor 2005 reagieren müssen. Die Jury fand allerdings: Antonick habe beweisen können, dass er zu jenem Zeitpunkt noch nichts über die angebliche Weiterverwendung des Codes gewusst hatte.
In der ersten Runde sollen die Ansprüche hinsichtlich der bis 1996 produzierten Madden-Titel verhandelt werden. Insgesamt fordert Antonick einen Schadenseratz in Höhe von 16 Mio. Dollar sowie ausstehende Einnahmebeteiligungen von 200 Mio. Dollar.