von Jan Wöbbeking,

EU-Urheberrechtsreform: Unterhändler einigen sich auf umstrittenes Modell zu Leistungsschutz und Uploadfiltern

EU-Urheberrechtsreform (Sonstiges) von Europäische Union
EU-Urheberrechtsreform (Sonstiges) von Europäische Union - Bildquelle: Europäische Union
Das EU-Parlament, die Komission und die Mitgliedsstaaten haben sich laut den Tweets diverser Verhandlungsführer (via Golem.de) auf eine Reform des Urheberrechts (wir berichteten) geeinigt. Der Konflikt um Leistungsschutzrecht und Uploadfilter ist aber noch nicht vorbei, weil die Richtlinie noch eine weitere Hürde nehmen muss. Golem erläutert:

"Nach Angaben des federführenden Rechtsausschusses des Europaparlaments sieht die Einigung im sogenannten Trilog unter anderem vor, dass beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger nur kleinste Textausschnitte lizenzfrei genutzt werden dürfen (Artikel 13). Für Startups soll es Ausnahmen bei der Haftung von illegal veröffentlichten Inhalten im Netz geben (Artikel 13). Meme und Gifs sollen demnach lizenzfrei auf urheberrechtlich geschütztes Material zurückgreifen können."

Nun fehlt allerdings noch die Zustimmung der Mitgliedsstaaten sowie des Plenums des Europaparlaments: Dann könne die Urheberrechtsrichtlinie noch vor den im Mai stattfindenden Europawahlen endgültig verabschiedet werden. Entscheidend könnten dabei die Details der Einigung werden. Nach der Zustimmung des Parlaments für Leistungsschutzrecht und Uploadfilter im vergangenen September sei mittlerweile Kritik daran laut geworden, dass einige ursprünglich geplante Einschränkungen wieder gestrichen werden sollten. Davon betroffen seien z.B. Software-Entwickler, denen nicht die gleichen Rechte wie anderen Kreativen gewährt würden.

"Nach Ansicht der Europaabgeordneten Julia Reda schwächt die Einigung den Beschluss des Parlaments deutlich ab. Darüber hinaus habe der Verhandlungsführer des Europaparlaments, CDU-Politiker Axel Voss, am Ende einen in der vergangenen Woche gefundenen Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich zu Artikel 13 akzeptiert. Die Einigung sieht vor, dass nur Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro und unter fünf Millionen Nutzer im Monat haben, von Artikel 13 ausgenommen werden. Alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein."

Kritik kommt auch von Oliver Süme vom eco-Verband der Internet-Wirtschaft, der ein finsteres Bild für das freie Internet zeichnet, sollte das Gesetz verabschiedet werden. Das geplante Modell ignoriere sämtliche Potentiale für die digitale Wirtschaft und bremse die Digitalisierung der Gesellschaft sowie die Entwicklung neuer Geschäftmodelle europaweit aus - nur um traditionelle Industrien und veraltete Geschäftsmodelle zu schützen. So fasst es der Verband zusammen, der seinen Vorstandsvorsitzenden mit folgendem Statement zitiert:

"Diese Entscheidung führt dazu, dass das Internet in Europa kaputt gefiltert wird, es wird sich fundamental verändern. Es droht eine einschneidende Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien, wenn zukünftig Unternehmen und nicht Gerichte darüber entscheiden, was wir im Internet sehen, hören und lesen dürfen. Zudem wird ein europäisches Leistungsschutzrecht die Digitalisierung der Verlags- und Nachrichten-Branche weiter verzögern, Innovation behindern und zum Wettbewerbsnachteil für den Investitionsstandort Europa werden."

Der Verhandlungsführer des Parlaments, Axel Voss (CDU), zeigte sich dagegen im Gespräch mit der Pressegentur dpa (via Handelsblatt.com) erleichtert:

„Digitaler Urheberrechtsschutz beendet endlich das Wildwest im Internet, bei dem die Rechteinhaber bisher oft untergebuttert werden“, sagte Voss. „Den neuen Realitäten und Geschäftsmodellen des digitalen Zeitalters können wir jetzt gerecht werden.“

Der Youtuber HerrNewstime startete gestern Abend nach der Abstimmung ebenfalls ein Interview mit Axel Voss (die Aufzeichnung seiner kompletten Berichterstattung lässt sich übrigens hier anschauen):



Kritikerin des Gesetzes Julia Reda von der Piratenpartei warnte (etwa ab Timecode 4:42:00) davor, dass kleine Unternehmen zwar unter den oben genannten Voraussetzungen von der Filter-Vorschrift ausgenommen würden; die Regelung könne Websites von Einzelpersonen (wie etwa Diskussionsforen) trotzdem große Probleme bereiten:

"Alle Plattformen müssen sich zunächst mal um Lizenzen bemühen. Es ist völlig unklar, was das heißt, weil - ich meine - ich kann ja als Plattformbetreiber nicht wissen, was morgen bei  mir hochgeladen wird. (...) Das gilt für alle Plattformen, egal wie groß. (...) Um von der Filterpflicht befreit zu werden, muss man drei Kriterien erfüllen. Erstens: weniger als 10 Mio. Umsatz im Jahr. Zweitens: weniger als fünf Mio. Unique Visitors pro Monat. Und drittens: jünger als drei Jahre. Und spätestens das dritte Kriterium ist eigentlich das Killer-Kriterium, weil selbst wenn man irgendwie eine Einzelperson ist, die irgendwie ein Diskussionsforum betreibt, mit ein paar Affiliate-Links und ein paar Werbebannern, dann ist das eine profitorientierte Webseite, wo User große Mengen an urheberrechtlich geschützten Inhalten hochladen können, nämlich Texte und Bilder. (...) Sobald dieses Diskussionsforum älter als drei Jahre alt ist - ja - dann muss man filtern, auch wenn man damit nicht einen Cent verdient. Das ist irgendwie viel schlimmer, als diese Ausnahme für kleine Unternehmen, die wir zumindest im Parlamentstext haben."


Quelle: Golem.de, dpa (via Handelsblatt.com), www.eco.de, Youtube-Auftritt HerrNewstime

Kommentare

PickleRick schrieb am
SethSteiner hat geschrieben: ?14.02.2019 21:49 Kann man in diesem Forum überhaupt noch Avatare haben? Bilder zeigen? Videos verlinken? Zitieren und verlinken wie gewohnt?
Ja, ja und ja, aber eben keine, an denen Du nicht das Urheberrecht oder dessen Erlaubnis hast. Es sei denn, es ist ein Gif oder Meme.
Mein Avatar z. B. wurde explizit zur Nutzung durch alle freigegeben. Ich bin vorbereitet. Mein Benutzerbild muss ausgetauscht werden.
Wie immer gilt aber auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Erkannt schrieb am
Bild
Bachstail hat geschrieben: ?14.02.2019 13:57 Ich würde jetzt gerne ein GIF posten, nur konnte ich den Urheber des GIFs nicht ausfindig machen, ergo darf ich es nicht posten.
Ich hoffe bei deinem Avatar sind alle Rechte geklärt.
flozn schrieb am
Stellt euch mal den Umfang von Datenbanken und erforderlicher Rechenleistung für einen Uploadfilter vor, der sämtliches jemals in der Menschheitsgeschichte veröffentlichtes Material erkennen kann, auf das jemand Copyright hat (oder haben könnte).
Das ist - wenn überhaupt - nur für die allergrößten Betreiber umsetzbar, weshalb die meisten Seiten jeglichen Benutzer-Content abschalten bzw. die EU von vornherein per Geoblocking ausschließen werden.
schrieb am